Düsseldorf. Die Kungelvorwürfe gegen den Minister sind letztinstanzlich vom Tisch. Grundsätzliches der Gewaltenteilung bedarf dennoch der Klärung.
Wenn das unwürdige Gezerre um das Präsidentenamt beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht etwas Gutes hat, dann ist es wohl am Ende das geballte Anschauungsmaterial in Sachen Gewaltenteilung. Die Justiz muss in der Demokratietheorie völlig unabhängig von Regierung und Parlament arbeiten können, damit der Rechtsstaat funktioniert. Das Geschacher der schwarz-grünen Landesregierung um den Spitzenposten in Münster mit einem geheimen Schaulaufen interessierter Richter, mit Duz-Bekanntschaften und mutmaßlicher Kungelei beim Abendessen sprechen dieser notwendigen Politikferne Hohn.
Wie will man der AfD so noch die Institutionen-Verachtung austreiben?
Daran ändert auch der überraschende „Freispruch“ erster Klasse vom Freitag wenig, der den Justizminister zwar vor dem Rücktritt bewahrt hat, ihm aber diese eine wichtige innere Überzeugung leider nicht aufzwingen kann: Die Autorität der staatlichen Institutionen droht durch Manöver wie in den vergangenen 18 Monaten schweren Schaden zu nehmen. Wie will man der AfD noch selbstbewusst entgegentreten, wenn sie mal wieder behauptet, von der Justiz bis zum Verfassungsschutz sei alles von selbstgerechten „Altparteien“ verfilzt?
Es geht längst nicht mehr darum, ob man bei der Richterauswahl eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ nachweisen kann oder nicht. Schon der Anschein ist Gift. NRW sollte sein Auswahlverfahren für die Spitzenposten bei Obergerichten dringend reformieren und an wirklich unabhängige Gremien delegieren, die transparent arbeiten. Das braucht Zeit und einen Wiederaufbau an Vertrauen. Für Limbach wäre es aber ein lohnenswertes Projekt der politischen Rehabilitation.