Berlin. Innenministerin Faeser verbietet erneut eine rechtsextreme Gruppierung. Bei Razzien ist die Polizei in zwölf Bundesländern im Einsatz.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextremistische Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ verboten. Die „Artgemeinschaft“ sei eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation, erklärte Faeser am Mittwoch zur Begründung. Seit dem frühen Morgen werden nach Angaben ihres Ministeriums 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räume des Vereins in zwölf Bundesländern durchsucht.
Die „Artgemeinschaft“ habe versucht, „durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen“, sagte Faeser. Das Bundesinnenministerium gibt die Zahl der Mitglieder mit rund 150 an. Ihr Ziel sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stammt und nur minimal abgewandelt wurde. Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buchdienstes“ und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden.
Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der „Artgemeinschaft“ betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen den Angaben nach Wohnungen und Vereinsräume in: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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Faeser hatte letzte Woche die Gruppe „Hammerskins Deutschland“ verboten
In der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten. Vor allem durch die „manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder“ und den Vertrieb entsprechender Schriften sei die „Artgemeinschaft“ nicht weniger gefährlich als die „Hammerskins“, sagte die Ministerin.
Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sein.
Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der „Erhalt der Deutschen“. „Deutschsein“ werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen „Blut-und-Boden“-Ideologie definiert.(fmg/epd/dpa)
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