Berlin. Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut wurde Anfang August für mehrere Stunden in der Türkei festgehalten. Das steckte dahinter.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut ist in der Türkei kurzzeitig festgenommen worden. "Erst in der Türkei am Flughafen habe ich erfahren, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kayseri gegen mich vorliegt", schrieb Akbulut am Samstagabend auf der Plattform X (ehemals Twitter). "Bevor ich dazu aussagen musste, wurde die Akte innerhalb von wenigen Stunden gelöscht."
Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Festnahme berichtet, die sich am 3. August ereignet haben soll. Das Auswärtige Amt bestätigte der "FAZ" den Vorfall.
Akbulut wurde wegen Social-Media-Beiträgen mit "Terrorpropaganda" beschuldigt
Die deutsche Botschaft in Ankara sowie das Konsulat in Antalya hätten mit der Abgeordneten in engstem Kontakt gestanden. "Die Bundesregierung hat sich nach Unterrichtung über die Festnahme auf verschiedenen Kanälen für sie eingesetzt."
Der Hintergrund der Festnahme blieb zunächst offen. Das türkische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Auf X schreibt Akbulut am Sonntagmittag jedoch, dass sie aufgrund von Social-Media-Beiträgen von 2019 mit "Terrorpropaganda" beschuldigt worden sei. Trotzdem werde sie im Oktober im Rahmen der Delegationsreise der Deutsch-Türkischen-Parlamentariergruppe erneut in die Türkei reisen und dort "wie immer kein Blatt vor den Mund nehmen".
Die baden-württembergische Politikerin dankte außerdem dem deutschen Außenministerium und schrieb, der Vorfall habe nochmals gezeigt, dass es in der Türkei keine Gewaltenteilung gebe. "Keine Sorge: Durch den Haftbefehl lasse ich mich nicht einschüchtern."
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Es werde weiterhin willkürliche Festnahmen von Deutschen in der Türkei geben
Akbulut ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei für den Wahlkreis Mannheim. Sie ist in der Türkei geboren und hat nach eigenen Angaben einen kurdisch-alevitischen Hintergrund. Sie äußerte sich wiederholt kritisch über die türkische Regierung und setzt sich für eine Aufhebung des deutschen Betätigungsverbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK ein. Die PKK ist in der Türkei, aber auch in der EU, als Terrororganisation eingestuft.
Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reisehinweisen zur Türkei, es gebe weiterhin Fälle, in denen Deutsche willkürlich festgenommen werden. "Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde", schreibt das Ministerium.
"Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder "Liken" von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen." (cla/dpa)
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