Johannes Remmel reagierte empört, als er davon erfuhr. Er legte Rechtsbeschwerde ein

Düsseldorf. Ein Klicken in der Telefonleitung, und der Ganove ist gewarnt: Er wird abgehört. So ist es Krimifans aus dem Fernsehen bekannt. Im wirklichen Leben gehen die Ermittler geräuschlos vor.

Die Zahl der "Telekommunikationsüberwachungen" in NRW steigt. Im vergangenen Jahr schnitten die Ermittler in 627 Verfahren Telefongespräche mit (2006: 534). In neun von zehn Fällen habe die Überwachung beweiskräftige Erkenntnisse gebracht, so das NRW-Justizministerium. Zur Bekämpfung schwerer Formen der Kriminalität wie Drogenhandel, Mord und Totschlag, Raub und Erpressung sei diese Form der Ermittlung "unabdingbar", sagt NRW-Justizministerium Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU).

Strategische Überlegungen von Grünen-Politikern zählen gewiss nicht dazu. Denn: Anfang August musste der Grünen-Abgeordnete Johannes Remmel erfahren, dass ein Telefongespräch von ihm mit einer Grünen-Kreistagsabgeordneten als Wortprotokoll in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gelandet war. Remmel hatte die Partnerin eines ehemaligen Abteilungsleiters aus dem NRW-Umweltministerium angerufen, gegen den wegen schweren Betrugs ermittelt wird.

Der Abgeordnete reagierte empört. Auch mindestens zwei aus dem Landtag heraus geführte Gespräche hatte die Staatsanwaltschaft mitgehört. Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) bat die Justizministerin um Klärung, ob damit gegen "Rechtsvorschriften zum Schutz der ungehinderten Arbeit der Abgeordneten verstoßen" worden sei.

Das NRW-Justizministerium sieht jedoch keine Rechte verletzt. "Der Fall ist erledigt", sagte ein Ministeriumsprecher der WAZ. Remmel sei nie Beschuldigter gewesen, geriet lediglich in eine Abhöraktion hinein. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen sämtliche Aufzeichnungen von Remmel gelöscht. Das Wortprotokoll wurde aus den Ermittlungsakten entfernt. Ein Schuldeingeständnis? Das will der Sprecher der Generalstaatsanwalt weder dementieren noch bestätigen. Denn Remmel genügt die späte Löschung nicht. Er hat über einen Anwalt Rechtsbeschwerde eingelegt.