Berlin. Der Bundestag hat über ein zentrales Gesetzesvorhaben der Koalition abgestimmt: Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wird aufgehoben.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit für die Vorlage zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen gestimmt. Damit wird der Strafrechtsparagraf 219a aus dem Gesetz gestrichen. Die Klausel verbot bisher die„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten gegen den Antrag, Enthaltungen gab es nicht.
Paragraf 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf – führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
Streichung von 219a: Urteile gegen Ärzte werden aufgehoben
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden.
Das betrifft etwa die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von 219a verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.
Minister der Ampel-Koalition begrüßen Bundestagsbeschluss
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als „absurd und aus der Zeit gefallen“. Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei „eine Verurteilung zu viel“, sagte Buschmann.
„Heute ist ein großartiger Tag,“ sagte die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus. „Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen – das sind Menschenrechte.“ Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.
Die Unionsfraktion und die AfD stellten eigene Anträge zur Abstimmung, welche die Beibehaltung des Paragrafen vorsahen. Diese erhielten keine Mehrheit im Parlament. Die Linkspartei begrüßte den Beschluss, erklärte aber, dass die Abschaffung von §219a allein nicht zur Modernisierung des Abtreibungsrechts ausreiche. Lesen Sie auch: Abtreibung und Paragraf 219a? Für die FDP ein Partythema (bml/dpa)