Berlin . Die Rentenerhöhung ist im Bundestag umstritten. Für Rentner allerdings gibt es zwei gute Neuigkeiten und eine schlechte Nachricht.
Die Rente steht vor einer Neuordnung. Gleich an mehreren Stellschrauben wollen die "Ampel"-Parteien drehen. Der Bundestag bringt die Gesetzesinitiative von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag parlamentarisch auf den Weg. Es gibt zwei gute und eine schlechte Nachricht für Senioren.
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Vorteil Nummer eins: Bessere Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie ersetzt das Einkommen.
Rund drei Millionen Menschen mit solchen Ruhegehältern sollen ab 2024 mehr Geld erhalten. Die Zuschläge liegen zwischen 4,5 Prozent und 7,5 Prozent. Das hängt jeweils vom individuellen Rentenbeginn ab.
Nutznießer sind alle, deren Rente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig ausgezahlt wurde. Dies gilt auch für Altersrenten, bei denen unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente vorlag.
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Vorteil Nummer zwei: Generelle Rentenerhöhung
Zum 1. Juli sollen die Altersbezüge um 5,35 Prozent im Westen und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Genauer gesagt, wird der aktuelle Rentenwert im Westen auf 36,02 Euro und im Osten auf 35,52 Euro angehoben. Nach dem Rentenwert werden die Ruhegehälter berechnet.
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Der Nachteil: Fällt die Anhebung zu niedrig aus?
Die Erhöhung fällt niedriger aus als rechnerisch vorgesehen war – um etwa einen Prozentpunkt. 2018 hatte das Parlament beschlossen, dass die Renten bis 2025 mindestens so stark steigen sollen wie die Löhne.
Nachdem die Löhne 2021 stark gestiegen sind, reaktiviert die Koalition nun wieder den ausgesetzten Nachholfaktor. Der stellt sicher, dass die Renten auch dann stabil bleiben, wenn es rein rechnerisch eine Absenkung hätte geben müssen. In der Folge fallen Erhöhungen aber auch niedriger aus.
System | Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip. |
Renten-Arten | Grund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente |
Ausnahmen | Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. |
Finanzierung | Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert. |
Probleme | Die Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland. |
Drei Säulen | Die Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. |
Ursprung | Die gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt. |
Perspektivisch könnte die Wiedereinführung des Nachholfaktors dazu führen, dass 2026 das Rentenniveau unter 48 Prozent (47,3 Prozent) fällt. Dies widerspricht dem Versprechen der Koalition, das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu belassen. Deswegen haben die Gewerkschaften die Reaktivierung des Nachholfaktors auch stark kritisiert.
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