Arztpraxen sollen künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bislang hohe Strafen vor.
Seit Jahren ist der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ein Streitthema. Ärztinnen und Ärzte setzen sich immer wieder offensiv für die Streichung der Passage ein. Allen voran die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die nach einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen den besagten Paragrafen bis vor das Bundesverfassungsgericht zog. Nun will die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP den Artikel, der es Medizinerinnen bislang weitgehend verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche aufzuklären, tatsächlich aus dem Gesetz streichen lassen.
Dadurch werde "eine informierte Entscheidungsfindung beim Schwangerschaftsabbruch" ermöglicht, sagte Kristina Hänel. Weil Praxen und Kliniken wieder "ihre sachlichen und seriösen Informationen ins Netz stellen" könnten. Das ist bislang noch verboten.
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Paragraf 219a: Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei Verstoß
Der Paragraf 219a besagt im Wortlaut: "Wer öffentlich (...) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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Hänel widersetzte sich dem und informierte dennoch auf ihrer Website über Abtreibungen. Das Amtsgericht Gießen verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe. Hänel zog vor das Verfassungsgericht, wo ihre Beschwerde gegen das Urteil seit Februar dieses Jahres geprüft wird. Selbst wenn das Gesetz zeitnah geändert würde, hätte dies jedoch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Richterinnen und Richter. Sie müssen die beim Urteilsspruch des Amtsgerichts Gießen gültige Rechtslage zugrunde legen – als der Paragraf 219a rechtswirksam war.
Bundesregierung will flächendeckende Beratungsmöglichkeiten
Bereits vor der Einigung der Ampel-Parteien, Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nicht mehr unter Strafe stellen zu wollen, hatte Hänel einen kleinen Erfolg in ihrem Kampf gegen das Gesetz verzeichnen können: Der Paragraf 219a war angestoßen durch ihren Fall zwar nicht abgeschafft, aber inhaltlich aufgeweicht worden, sodass es Praxen und Kliniken seit Kurzem gestattet ist, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Nur wie sie das tun, darüber dürfen sie bis dato weiter keine Auskunft geben.
Geht es nach der Bundesregierung, soll sich dies nun grundlegend ändern. Nicht nur die Streichung des Paragrafen sehen die Parteien vor. Viel mehr sollen Schwangerschaftsabbrüche auch "Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein" und Beratungsstellen für jede Frau bundesweit zugänglich sein.
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(yah/mit dpa)