Berlin. Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für Beate Zschäpe bestätigt. Das Urteil gegen NSU-Helfer Andre E. wird geprüft.
Das Urteil gegen die Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ist ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Revision verworfen und nur eine Einzelstrafe gestrichen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben." Demnach sind auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. rechtskräftig.
Fast 14 Jahre lang lebte Zschäpe mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Auch über Andre E. will das Gericht bald entscheiden
Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU endete am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft – auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Auch interessant: Urteil im Lübcke-Prozess – Lebenslange Haft für Stephan Ernst
Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang. Auch über das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. will der BGH noch in diesem Jahr entscheiden. Mehr zum Thema: "NSU 2.0" – Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher fest
Anklage hält Urteil gegen Andre E. für zu mild
André E. soll dem NSU-Trio mehrere Bahncards beschafft haben, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt waren – aber mit Fotos von Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe versehen waren. Mit dem Urteil blieb das OLG weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. Hintergrund ist, dass E. auch ein Wohnmobil angemietet haben soll, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.
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Der Fall Andre E. soll am 2. Dezember vor dem 3. Strafsenat verhandelt werden. "Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 15. Dezember 2021 in Aussicht genommen", teilte das Gericht mit. Ihn hatte das OLG München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Lesen Sie hier: Rechtsterrorismus – Wie die Familien mit dem Verlust leben
Weil bei E. im einzigen Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite. Der BGH prüft Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen mehr. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Haben die Revisionen Erfolg, heben die Richter es ganz oder teilweise auf. Eine Hauptverhandlung gibt es nur in etwa fünf Prozent aller Revisionen. (küp/dpa)