Düsseldorf/Fröndenberg. NRW-Justizminister Biesenbach rechtfertigte im Landtag, es habe keine Handhabe gegeben, einen Häftling in Fröndenberg zu hindern, sich zu töten.

Im Fall des Häftlings, der hinter Gittern verdurstet und verhungert ist, ist eine Zwangsernährung geprüft, aber als unzulässig verworfen worden. Keiner der beteiligten Psychiater habe dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch dem Rechtsausschuss des Landtags. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Mensch das Recht, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, wenn er bei vollem Bewusstsein sei.

Der Mann habe aus freien Stücken Nahrung und Trinken verweigert, nachdem er zuvor mehrere Suizidversuche unternommen hatte, teilten Ministeriumsvertreter mit. Der Gefangene sei engmaschig überwacht worden, ihm sei immer wieder Essen und Trinken angeboten worden. Er habe sein „Sterbefasten“ aber fortgesetzt.

Sterbefasten: Rechtsanwalt wirft Strafvollzug Versagen vor

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft habe die Todesermittlungen eingestellt, nachdem der Gefangene am 13. Dezember 2020 gestorben war. Ein Verdacht des Totschlags durch Unterlassen Dritter habe sich aus Sicht der Behörde bei den Ermittlungen nicht ergeben. Die Entscheidung erfolgte bereits drei Wochen nach dem Tod des Gefangenen.

Der Rechtsanwalt des 67-Jährigen hatte schwere Vorwürfe erhoben. „Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt“, hatte Verteidiger Carsten Rubarth dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt. „Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört.“Der 67-Jährige Untersuchungshäftling war Mitte Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg gestorben. Der Mann hatte wegen des Verdachts, seine Frau getötet zu haben, in U-Haft gesessen.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ litt er laut einem Gerichtsgutachten an einer depressiven Erkrankung. Details zum psychischen Zustand des 67-Jährigen und entsprechenden Diagnosen wollte das Justizministerium unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtern. (dpa)