Berlin. Wer sich in der Rente mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen möchte, muss einiges beachten. Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022?
- Viele Rentnerinnen und Rentner gehen weiterhin arbeiten
- Doch was muss man bei einem Nebenjob beachten? Wie hoch liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022?
- Wir zeigen, was man beachten muss, wenn man zusätzlich zur Rente einen Job hat
Für Rentner und Rentnerinnen gibt es viele verschiedene Gründe trotz Ruhestand weiter zu arbeiten oder noch einmal einen neuen Nebenjob zu beginnen. Viele ältere Menschen sind schlichtweg auf ein zusätzliches Einkommen zu den gesetzlichen Bezügen angewiesen. Nicht selten geht es aber auch um das Gefühl gebraucht zu werden und weiter Teil der Arbeitswelt zu sein.
Doch wer zu viel verdient, bekommt schnell wieder Geld von der Rente abgezogen. Was muss man als Rentner bei einem Nebenjob beachten? Und wie hoch liegt die Hinzuverdienstgrenze 2022? Die wichtigsten Infos.
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Hinzuverdienstgrenze: Wie viel darf man in der Rente abzugsfrei hinzuverdienen?
Entscheidend für die Frage, wie viel man zusätzlich zur Rente verdienen darf, ist das Eintrittsalter in die gesetzliche (Alters-)Rente. Wer nach erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, darf so viel arbeiten und verdienen, wie er oder sie möchte. Für alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Wer zu den Jahrgängen 1949 bis 1963 gehört, kann noch vor dem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, beträgt das Renteneintrittsalter auch nach 45 Beitragsjahren 65 Jahre. Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichteten, können mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Gerade für diese Gruppe Rentner ist ein finanzielles Zubrot häufig attraktiv.
Wer bereits vor erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, darf seit der Einführung des Flexi-Rentengesetzes 2017 jedoch nur bis 6300 Euro im Jahr – also im Schnitt 525 Euro pro Monat – hinzuverdienen. Alles was Frührentner und Frührentnerinnen über die sogenannte Hinzuverdienstgrenze hinaus erwirtschaften, wird zu 40 Prozent von ihren Rentenbeiträgen abgezogen. Diese Regelung gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.
Ein Rechenbeispiel:
- Eine Rentnerin bekommt im Monat 1000 Euro gesetzliche Teilrente.
- Dazu verdient sie pro Monat 800 Euro in einem Nebenjob. Das ergibt ein zusätzliches Jahreseinkommen von 9600 Euro.
- Abzüglich der erlaubten 6300 Euro bleiben noch 3300 Euro von denen ihr 40 Prozent also 1320 Euro von ihrer Rente abgezogen werden.
- Umgerechnet auf zwölf Monate sind das 110 Euro. Die Rentnerin erhält monatlich demnach nur noch 890 Euro Rente. (Die Rente wird generell immer für das ganze Jahr gekürzt, also auf den monatlichen Rentenbezug umgerechnet.)
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Hinzuverdienstgrenze 2022: Corona-Regelung wird verlängert
Allerdings gibt es eine große Ausnahme von der 6300-Euro-Grenze: Wegen der Corona-Pandemie hat die Regierung für die Jahre 2020 und 2021 Sonderregelungen eingeführt. Demnach durften Menschen in Frührente pro Jahr 46.060 Euro, im Monat also durchschnittlich rund 3840 Euro, zusätzlich zur Rente verdienen, ohne dass die Rentenbezüge gekürzt wurden. Diese Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze wurde auch für das Jahr 2022 verlängert. Ab 2023 soll laut der Deutschen Rentenversicherung mutmaßlich wieder die geringere Grenze gelten.
Rente: Was gilt überhaupt als Nebenverdienst?
Ganz klassisch ist ein Nebenverdienst natürlich der Lohn aus einem Angestelltenverhältnis, also das Arbeitsentgeld. Bei Rentnern und Rentnerinnen gibt es aber auch das Arbeitseinkommen. Dabei handelt es sich um Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb.
Auch Einnahmen aus der Forst- und Landwirtschaft zählen dazu. Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet wird, gilt ebenfalls als Nebenverdienst. Vermögenseinkommen, wie zum Beispiel Mieteinahmen oder Zinserträge, werden nicht mit einberechnet. Nur bei der Hinterbliebenenrente gelten diesbezüglich strengere Regeln.
Muss ich als Rentner meinen Nebenjob melden?
Frührentner müssen ihren Nebenjob ihrem gesetzlichen Rentenversicherer schriftlich melden. Wer etwa im Juli einen Job antritt, meldet der Rentenversicherung im Vorfeld ein zusätzliches Einkommen und dessen voraussichtliche Höhe von Juli bis Ende Dezember.
"Am 1. Juli des darauffolgenden Jahres kommt es dann zu der sogenannten Spitzabrechnung", sagt Bernd Brückmann von der Stiftung Warentest. Die Rentenversicherung fordert dann den Frührentner auf, sein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für das zurückliegende Jahr zu melden.
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Muss ich beim Nebenjob im Ruhestand wieder in die Rente einzahlen?
Rentner und Rentnerinnen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, müssen im Nebenverdienst nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis tun und damit ihre Rentenbezüge erhöhen. "Die Erhöhung erfolgt dann immer zum 1. Juli des Folgejahres", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Für Frührentner und Frührentnerinnen verhält es sich anders. Ihre Nebentätigkeit ist rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiter ein und erhöhen damit ihre Rente. "Das wirkt sich dann aber nicht zum 1. Juli des Folgejahres, sondern erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus", so Manthey.
Ein Sonderfall ist wieder die geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis, also der Minijob. Standardmäßig wird auch bei dieser Beschäftigung in die Rentenversicherung einbezahlt. Pflicht ist das aber nicht. So kann sich jeder, in Rente oder nicht, entscheiden, ob er den Eigenanteil einbehalten oder in die Rente investieren will.
Rente: Welchen Einfluss hat der Nebenjob auf die Steuererklärung?
Wenn es sich bei dem Nebenverdienst nur um einen Minijob mit einem Gehalt bis 450 Euro pro Monat handelt, hat es keine Auswirkungen auf die Steuer. Denn Minijobs werden pauschal versteuert und müssen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Wer jedoch als Rentner in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis angestellt ist, muss wie andere Arbeitnehmer auch erst einmal mit seinen Steuern in Vorleistung gehen. Überschreitet ein Rentner mit seinen monatlichen Bezügen plus Nebenverdiensten jedoch nicht den jährlichen Steuerfreibetrag, (2022 sind es 9984 Euro) bekommt er die zu viel gezahlten Steuern zurück oder muss sie als Selbstständiger gar nicht erst zahlen.
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Kann sich ein Nebenjob auf die Betriebsrente auswirken?
Ja, das kann passieren. Vorsicht ist für Frührentner geboten, die Einnahmen über die Hinzuverdienstgrenze haben und gleichzeitig noch eine Betriebsrente beziehen. Denn die Auszahlung der Betriebsrente kann von der Auszahlung der sogenannten Altersvollrente abhängen. "Wenn meine Rente wegen zu hoher Nebeneinkünfte gekürzt wird, beziehe ich aber nur noch eine Altersteilrente und dann kann es sein, dass die Betriebsrente nicht ausgezahlt wird", erklärt Manthey.
Ganz verloren ist sie dann nicht. Sie wird wieder ausgezahlt, wenn auch die Vollrente wieder ausgezahlt wird. Dies ist spätestens nach Erreichen der Regelaltersgrenze der Fall.
Manthey empfiehlt Rentnern und Rentnerinnen daher sich zu individuellen Beratungen mit der gesetzlichen und der betrieblichen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.
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(mit dpa)