Essen. Wahlhelfende der Bundestagswahl in diesem Jahr werden bevorzugt gegen Corona geimpft. Welche Auswirkungen das auf die Kommunen in NRW hat.

Es soll ein Angebot sein, das Anreiz schafft: Wahlhelfer und Wahlhelferinnen der diesjährigen Bundestagswahl im September haben Anspruch auf zwei Corona-Impfungen. In der Impfverordnung vom 8. März wurden sie in die Impfgruppe 3 eingeteilt. Das führt in den ersten Städten zu einem Ansturm von Bewerbungen, bis in die Kommunen des Ruhrgebiets ist das aber noch nicht durchgedrungen. Unterstützer gibt es dennoch.

Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins „Mehr Demokratie“, befürwortet das Angebot. „Durch die Impfung der Freiwilligen werden die Wahlen abgesichert und somit auch unsere demokratische Existenz“, sagt Beck. Gleichzeitig gibt der Verein zu Bedenken, dass so eine Freigabe von Impfwilligen als „Einfallstor“ genutzt werden könnte, um sich eine Impfung zu organisieren. Deshalb müsse man schauen, ob man die Zahl der Impfungen für Helfende deckelt, damit dies nicht ausgenutzt werde.

Impfangebot führt zu großem Ansturm in Berlin

Wie der „Tagesspiegel“ berichtete, gab es in Berlin in den vergangenen beiden Wochen aufgrund der Impfpriorisierung bereits einen regelrechten Ansturm potenzieller Wahlhelfender. Tausende Menschen haben sich dort gemeldet, die am Wahlsonntag helfen wollten.

In Nordrhein-Westfalen ist dieser Effekt vielerorts noch nicht zu spüren. Wie die Stadt Dortmund gegenüber dieser Redaktion erklärt, habe es zwar vereinzelt Nachfragen gegeben. „Ein Zusammenhang zwischen der Impfpriorisierung und einer Bewerbung lässt sich bisher aber nicht feststellen“, sagte ein Stadtsprecher. Bisher haben sich in Dortmund 90 Freiwillige gemeldet. Bei den Kommunalwahlen im letzten Jahr waren 2756 Wahlhelfer im Einsatz.

Regeln für Impfvergabe müssen noch bundeseinheitlich abgestimmt werden

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Auch in Mülheim gibt es nach Angaben der Stadt keine verlässlichen Werte oder Vergleichszahlen, die darauf schließen lassen, dass sich aufgrund der Impfung mehr Menschen für einen Einsatz am Wahlsonntag bewerben. Zudem fänden zwischen dem Bundeswahlleiter und den Landeswahlleitern noch Gespräche statt, wie die Impfvergabe an Wahlhelfer bundeseinheitlich geregelt werden soll.

In Witten ist man sich ebenfalls noch nicht im Klaren darüber, wie die Regeln für die Impfungen genau aussehen. Nachfragen von Interessierten gab es dort noch nicht. Laut Stadtsprecher Jörg Schäfer wurde aber auch noch kein Aufruf für Wahlhelfer gestartet. „Immerhin ist es wohl zum Teil möglich, dass man sich auch als junger Mensch für Impftermine anmelden kann, wenn man sich als Wahlhelfer ausgibt“, so Schäfer. Wie das letztendlich überprüft werde, sei in den Kommunen noch nicht klar.