Berlin. Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel eine Homeoffice-Pflicht beschlossen. Doch die Maßnahme trifft nicht überall auf Begeisterung.
Mit einer Doppelstrategie will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Infektionsgefahr am Arbeitsplatz verringern. Auf Arbeitgeber soll der Druck erhöht werden, wo immer möglich Homeoffice anzubieten. Zugleich sollen die Hygienevorschriften in den Betrieben verschärft werden. Am Mittwoch billigte das Kabinett eine entsprechende Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie soll in einer Woche in Kraft treten.
„Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten“, sagte Heil in Berlin. Es gehe darum, dass alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens „einen angemessenen Beitrag leisten“, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden. „Mir geht es nicht darum, Unternehmen zu quälen oder ständig zu kontrollieren“, so der SPD-Politiker.
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Homeoffice-Regel aus Sicht vieler Unternehmerverbände unnötig
Zuvor hatten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten beim Bund-Länder-Treffen am Dienstag auf die verschärften Maßnahmen für einen besseren Schutz bei der Arbeit geeinigt. Doch vor allem gegen die Homeoffice-Regel gibt es Widerstand. Aus Sicht vieler Unternehmerverbände (UVB) ist sie unnötig.
„Die meisten Unternehmen, bei denen mobiles Arbeiten möglich ist, machen ihren Beschäftigten längst zahlreiche Angebote“, sagte Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer des UVB Berlin-Brandenburg. Den Firmen drohe nun eine „Bürokratieflut“ – „ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Firmen ums Überleben kämpfen“. Auch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus warnte in einer Videokonferenz der Unionsfraktion am Mittwoch, man müsse „aufpassen, dass wir kein Bürokratiemonster kriegen.“
Kritik gibt es aber auch von anderer Seite. „Sehr halbherzig“ nannte Linke-Chefin Katja Kipping die neuen Regeln im ARD-„Morgenmagazin“ am Mittwoch. Dass die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in diesem Punkt weitere Schritte gehen, sei längst überfällig, sagte Kipping. Die Politik könne „nicht die komplette Last des Infektionsschutzes nur auf den Privathaushalten ablegen“. Sie bedauerte, dass am Ende kein Rechtsanspruch auf Homeoffice angeordnet wurde. Den Infektionsschutz nicht auch konsequent in der Arbeitswelt durchzusetzen, bedeute, dass private Haushalte und „geschlossene Branchen wie die Veranstaltungsbranche und Kultur das ausbaden“ müssten, sagte die Linke-Politikerin.
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CDU-Wirtschaftsrat mit scharfer Kritik an Kanzlerin und Wirtschaftsminister
Doch auch aus den eigenen Reihen erhält die Regierung kräftigen Gegenwind. „Unter Unternehmern geht die Angst um, aber die Große Koalition spult ein Programm ab, als gäbe es die Krise nicht“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, unserer Redaktion. „Corona wird zum Durchsetzen wirtschaftsfeindlicher, linker Agenden benutzt“, führte Steiger fort – und verbindet das mit Kritik an der Führung seiner eigenen Partei.
Während die SPD-Ministerinnen und -Minister Svenja Schulze (Umwelt), Christine Lambrecht (Justiz), Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) und Olaf Scholz (Finanzen) abgestimmt vorgehen und „sich laufend durchsetzen“ würden, hätten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem wenig entgegenzusetzen.
„Insbesondere fehlt es an Rückendeckung durch die Bundeskanzlerin“, kritisierte Steiger. Würde nicht regelmäßig die Union-Bundestagsfraktion die Notbremse ziehen, wäre „diese Koalition kaum mehr von Rot-Rot-Grün zu unterscheiden“, so Steiger.
Brandbrief des Mittelstands
Nicht nur beim CDU-Wirtschaftsrat ist man frustriert, auch der Mittelstand ist sauer. Grund ist der Beschluss der Kanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz, dass überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice angeboten werden soll.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) schickte am Donnerstag eine Stellungnahme an die Ministerien von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor – und gleicht einem Brandbrief.
Bedenken am Datenschutz
„Mit der geplanten Homeoffice-Verordnung kann die Pandemie nicht eingedämmt werden. Zuerst sollte der Staat selbst demonstrieren, wie er seine Verwaltung im Homeoffice effizient organisiert und die nötigen Digitalisierungsvoraussetzungen schaffen, bevor er der deutschen Wirtschaft ein Bürokratiemonstrum aufzwingt“, heißt es in dem Schreiben. Viele Unternehmen hätten bereits mit Hygienekonzepten, konsequenten Testungen und Schutzmaßnahmen bewiesen, dass „die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs auch gefahrlos möglich ist.“
Daneben hegt der Mittelstand Bedenken, ob die Verordnung überhaupt im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzbar ist. Wolle man seiner Aufsichtspflicht nachkommen, müsse man in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreifen. „Abermals stehen Unternehmen vor der Wahl: Entweder sie erfüllen ihre Dokumentations- und Aufsichtspflichten und riskieren Verstöße gegen die DSGVO und Konflikte mit ihren Beschäftigten, oder sie missachten ihre Dokumentations- und Aufsichtspflichten, was zwar DSGVO-Streitigkeiten vermeiden kann, aber zu anderen Konsequenzen führt (Bußgelder, Schadenersatz)“, schreibt der Unternehmerverband.
Einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es nicht
Laut Arbeitsverordnung sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, „bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen“. Nur „wenn zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden“. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht.
Im Büro gilt künftig, dass ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Mitarbeiter mindestens zehn Quadratmeter Fläche vorhanden sein müssen. Dort, wo dies nicht möglich ist und keine Abstände eingehalten werden können, müssen ein Mund-Nasen-Schutz getragen, Trennwände aufgestellt oder Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden. Der Arbeitgeber muss medizinische Masken zur Verfügung stellen.
Maßnahmen werden nur stichprobenartig kontrolliert
Die Mittagspause darf nur noch allein gemacht werden. Betriebe ab zehn Beschäftigten sind aufgerufen, diese in feste und möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. In Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 müssen in Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern, die zeitgleich im Büro tätig sind, Corona-Schnelltests durchgeführt werden.
Die Arbeitsschutzverordnung ist bis Mitte März befristet. Arbeitsminister Heil kündigte an, dass „nicht flächendeckend“ kontrolliert werden könne, ob sich die Arbeitgeber an die Umsetzung der Verordnung halten. Es werde stichprobenartig überprüft. Dafür zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder. An diese sollten sich Arbeitnehmer bei Problemen ebenso wenden wie an den Arbeitgeber und den Betriebs- oder Personalrat, riet der Minister.
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(mit dpa)