Berlin. Der Städte- und Gemeindebund will mit einem Fünf-Punkte-Plan die Innenstädte retten. Der Bund solle einen Milliarden-Fonds auflegen.
Der Städte- und Gemeindebund hat Milliarden-Investitionen zur Belebung der Innenstädte gefordert. „Wenn wir nicht aufpassen, werden wir unsere Kommunen nach der Pandemie nicht mehr wiedererkennen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion.
Vielerorts sei mit weiteren Betriebsschließungen und Leerständen zu rechnen. Daher seien Bund und Länder gefordert, die Kommunen zu unterstützen. Lesen Sie auch: Corona-Pandemie: Was uns Sorgen macht und was uns Hoffnung macht
Städtebauförderung des Bundes solle erhöht werden
In einem „Fünf-Punkte-Plan zur Rettung der Innenstädte“, der unserer Redaktion vorliegt, fordert Städte- und Gemeindebund eine Erhöhung der Städtebauförderung des Bundes von derzeit 790 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit müsse eine Ko-Finanzierung der Länder einhergehen. Auch interessant: Corona-Lockdown an Weihnachten: Diese Regeln gelten
Darüber hinaus appelliert der kommunale Spitzenverband an den Bund, einen sogenannten Innenstadtfonds in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro aufzulegen. Dieser neue Fonds solle „zusätzlich aus den Mitteln einer neu zu schaffenden Abgabe für große Online-Händler“ gespeist werden, heißt es in dem Papier.
Einen entsprechenden Vorschlag hatte kürzlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemacht.
Weitere Forderung: Lockerung der Ladenöffnungszeiten
Die Kommunen sprechen sich außerdem für eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten aus. „Während der Online-Handel ohne Einschränkungen an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag läuft, muss sich der stationäre Handel in den Innenstädten an den strengen Vorgaben der Ladenöffnungsgesetze der Länder orientieren“, kritisieren die Autoren des Fünf-Punkte-Plans. Diese Ungleichbehandlung müsse beendet werden. Lesen Sie hier: Corona-Schnelltests: Können Laien die Tests kaufen?
„Städten und Gemeinden muss es in Abstimmung mit dem örtlichen Handel und bei grundsätzlicher Beachtung der Sonntagsruhe ermöglicht werden, Ladenöffnungszeiten zukünftig bedarfsgerecht und flexibel eigenständig festzulegen.“