Düsseldorf. Schul- und Klassenfahrten an öffentlichen Schulen sind bis 31. März 2021 abzusagen. Das Land NRW hat die Mittel für Stornokosten deutlich erhöht.

In vielen Fällen haben Schülerinnen und Schüler in NRW wohl auch in diesem Schuljahr darauf gehofft, mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden auf Klassenfahrt zu gehen. Aber die sind für die öffentlichen Schulen bis vorerst 31. März vorerst untersagt und zu stornieren. Kosten werden vom Land NRW erstattet - in einem Umfang, der in die Millionen geht.

Insgesamt 53 Millionen Euro sind nun für die Übernahme von Stornierungskosten vom Land vorgesehen. Damit wurden die bis dato bewilligten Mittel um insgesamt 28 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Der Haushaltsausschuss des NRW-Landtags hatte dies jüngst beschlossen.

Stornokosten: Landtag NRW genehmigt weitere 28 Millionen Euro

„Für die Übernahme von Stornierungskosten für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Schulfahrten wurden den Bezirksregierungen insgesamt bisher rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, teilte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums auf Nachfrage mit. Dabei seien im Juli in einem ersten Schritt 21,7 Millionen Euro den zuständigen Bezirksregierungen zugewiesen und ausgezahlt worden, bei denen die Erstattung von Stornierungskosten jeweils zu beantragen waren. Im Oktober seien weitere 3,7 Millionen Euro zugewiesen worden.

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Finanztechnisch waren dabei 16,34 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss des Landtags freigegeben worden. Die restlichen etwa knapp 12 Millionen Euro seien aus dem Schul-Etat aufgestockt worden, teilte der Sprecher mit. Anfang Dezember hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags „zusätzlich 28 Millionen Euro zur Übernahme von Stornierungskosten bewilligt“, sagte der Sprecher.

NRW-Schulministerium: „Schulfahrten sind bis 31. März 2021 abzusagen“

Am 30. November hatte das NRW-Schulministerium in einer „Schulmail“ die Schulen über die geltenden Corona-Regelungen informiert: „Schulfahrten sind bis zum 31. März 2021 abzusagen“, heißt es darin unter anderem. Und: „Neue Schulfahrten für den genannten Zeitraum dürfen nicht genehmigt werden. Davon grundsätzlich nicht erfasst sind außerschulische Bildungsangebote in Form von räumlich begrenzten eintägigen Exkursionen.“

Details zur Erstattung durch das Land NRW würden derzeit „geprüft und kurzfristig entschieden“, teilte das Ministerium mit. „Den Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, entsprechend zu verfahren“, heißt es in der Schulmail.

Auch im aktuellen Schuljahr waren aber offenbar vielerorts Klassenfahrten gebucht worden (Textlink), trotz der Aussicht auf eine sogenannte zweite Corona-Welle im Winter. Details dazu waren aber weder im Schulministerium zu erfahren, noch etwa beim Deutschen Jugendherbergsverband (DJH).

Der Anteil von Schulklassen oder -Gruppen unter den Gästen liege demnach etwa beim DJH-Landesverband Westfalen-Lippe bei durchschnittlich 70 Prozent. Konkrete Zahlen konnte man beim DJH jedoch am Mittwoch auf Anfrage nicht nennen: „Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit in Kurzarbeit und teilweise schon im Weihnachtsurlaub“, teilte eine Sprecherin mit.