NRW. Rund 500 Einsatzkräfte kontrollierten NRW-weit Einhaltung der Maskenpflicht. Wer keine Maske trug und erwischt wurde, der muss 150 Euro zahlen.

  • Kontrollen in Bus und Bahn : Am Dienstag haben Land, Städte und Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Corona-Regeln , wie zum Beispiel der Maskenpflicht, kontrolliert.
  • Unter anderem Maskenmuffel wurden, wenn sie die Corona-Regeln nicht einhalten, zur Kasse gebeten. Sie müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
  • Laut NRW-Verkehrsministerium erwischten die Kontrolleure 805 Menschen ohne Maske.

Bei den landesweiten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht sind 805 Verstöße registriert worden. Das hat das NRW-Verkehrsministerium am Mittwoch in seiner Bilanz der Kontrollen vom Vortag mitgeteilt. Die Einhaltung der Coronaschutz-Verordnung wurde landesweit in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen überwacht.

Die Polizei unterstützt Länder, Städte und Verkehrsunternehmen bei der Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.
Die Polizei unterstützt Länder, Städte und Verkehrsunternehmen bei der Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. © dpa | Sven Hoppe

Rund 500 Einsatzkräfte hatten in Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss nun mit 150 Euro Bußgeld rechnen. Der Großteil der Menschen ohne Maske sei am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs gewesen.

„Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU).

Schwerpunkt der Kontrolle an Hauptbahnhöfen in Düsseldorf und Essen

Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit 150 Euro Bußgeld rechnen. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst begründet die Maskenpflicht-Kontrollen: „Es ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So schaffen wir Vertrauen, dass Bus und Bahn sichere Verkehrsmittel sind.“

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Eine erste landesweite Kontroll-Aktion fand schon am 24. August statt . Damals fielen 1707 Verstöße gegen die Maskenpflicht auf. Aber auch nach dieser großangelegten Kontrolle gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen der Verkehrsverbünde VRR, NVR und NWL – etwa an den Bahnhöfen in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Hagen, Neuss, Düren oder Hamm.