Berlin. Für eine junge Mutter schien das Elterngeld zum Problem zu werden. Es sollt ihr vom Hartz 4 abgezogen werden. Sie klagte – mit Erfolg.
- Nach der Geburt ihres Sohnes wollte ein Jobcenter das Hartz 4 einer Frau kürzen. Grund dafür war das Elterngeld, das sie für ihr Kind bekam
- Die junge Frau legte über ihren Anwalt Widerspruch gegen den Bescheid ein, doch das Jobcenter reagierte nicht
- Dann legte die Frau durch ihren Anwalt eine Untätigkeitsklage vor – mit Erfolg
Die Kommunikation mit dem Jobcenter ist für die meisten Menschen stressig und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Wenn eine Ablehnung der Behörde im Briefkasten liegt, nehmen dann auch viele den Brief frustriert hin, ohne die Aussagen genau zu überprüfen.
Ein Verhalten, bei dem den Antragsstellern eine Menge Geld entgehen kann, wie der Fall einer jungen Mutter zeigt. Wie die Seite „gegen-hartz.de“ unter Berufung auf die Anwaltskanzlei „Rightmart“ berichtet, ging die Hartz-IV-Bezieherin erfolgreich gegen die Anrechnung des Eltern- und Kindergeldes auf ihre Bezüge vor.
Hartz-IV-Bezieherin: Änderungsbescheid nach Geburt des Kindes
Der Fall:
- Eine junge Frau bezog seit einigen Jahren Hartz-IV-Leistungen.
- Nach der Geburt ihres Kindes erhielt sie außerdem Elterngeld.
- Das Jobcenter erließ einen Änderungsbescheid. Das Elterngeld sollte als Einkommen an die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Die Frau sollte bereits gezahlte Leistungen zurückzahlen. In Zukunft wollte die Behörde weniger Sozialleistungen zahlen. Lesen Sie hier: Warum die neuen Hartz-4-Regelsätze für eine Überraschung sorgen.
Die Betroffene ließ den Bescheid prüfen und es fanden sich zwei Fehler in den Berechnungen. Zunächst hatte das Jobcenter das Elterngeld nicht richtig angerechnet. Außerdem waren die Kosten der Unterkunft nicht richtig berücksichtigt worden. Die junge Frau legte über ihren Anwalt Widerspruch gegen den Bescheid ein, doch das Jobcenter reagierte nicht.
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Als zweiten Schritt legte die Frau durch ihren Anwalt eine Untätigkeitsklage vor. Der Hintergrund: Wenn ein neuer Bescheid sechs Monate nach einem Widerspruch noch nicht vorliegt, kann die Antragstellerin eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
Jobcenter-Bescheid geprüft: Junge Mutter durfte 600 Euro behalten
Der Aufwand lohnte sich für die junge Mutter. Durch ihr Vorgehen wurde das Jobcenter gerichtlich gezwungen, über den Widerspruch zu entscheiden.
Das Ergebnis: Das Jobcenter muss die vollen Unterkunftskosten zahlen, da zuvor eine Zusage durch das Jobcenter erfolgte. Außerdem dürfen Kindergeld sowie Elterngeld für einen Monat nicht angerechnet werden. So konnte die betroffene Frau 600 Euro behalten. Auch interessant: Hartz-4-Aus und mehr – SPD will den Sozialstaat massiv ausbauen.
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Hartz-IV-Bescheide können kostenlos geprüft werden. Auch die anschließenden Widersprüche und Klagen bleiben für Hartz IV Beziehende kostenfrei. (msb)