Berlin. Immer mehr Strafverfahren werden eingestellt und Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Richterbund schlägt jetzt Alarm.
Dieser Fall sorgt bundesweit für Aufsehen. Die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Sexualstraftäter aus Berlin sind massiv, es geht um 50 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und um 25.000 Dateien mit Kinderpornos. Aber trotz dringenden Tatverdachts muss der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen werden – es findet sich wegen Überlastung des Gerichts kein Termin, der Prozess kann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beginnen.
Das Kammergericht Berlin setzt den Mann schließlich auf freien Fuß: Dem Beschuldigten sei eine längere Untersuchungshaft nicht zumutbar. Der Staat komme seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte nicht nach, so die Entscheidung vom vergangenen Jahr. Inzwischen ist der Sexualstraftäter doch noch zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden – aber die massive Justizschelte über eine „Unterausstattung des gesamten strafrechtlichen Bereichs“ wirkt nach.
Tatverdächtige kamen teilweise trotz Fluchtgefahr frei
Denn der Vorgang in Berlin ist kein Einzelfall, wie eine neue Statistik des Deutschen Richterbundes zeigt, die unserer Redaktion vorliegt. In Deutschland muss die Strafjustiz demnach immer häufiger Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Strafverfahren zu lange dauern.
Im vergangenen Jahr gab es mindestens 69 solcher Fälle, 2018 registrierten die Justizverwaltungen der Bundesländer 65 Fälle, 2017 waren es 51. Damit sind in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 250 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Gerichte gegen das Beschleunigungsgebot für Haftsachen verstoßen haben.
Es sind teils haarsträubende Fälle: In Brandenburg etwa kam schon ein wegen Mord an seiner Ehefrau verurteilter Mann trotz Fluchtgefahr frei, weil die Fortdauer der Untersuchungshaft während eines laufenden, verzögerten Revisionsverfahrens als unzumutbar galt.
Der Spielraum der Gerichte ist begrenzt: Die dauerhafte Überlastung des zuständigen Gerichts rechtfertige keine überlange Untersuchungshaft, hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren klargestellt. „Die Justizstatistiken machen sehr deutlich, dass die Strafjustiz nach wie vor am Limit arbeitet“, sagt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, unserer Redaktion.
Ein Strafverfahren dauert heute so lange wie noch nie
Die Freilassung von dringend Tatverdächtigen ist nicht das einzige Problem. Richter und Staatsanwälte ächzen unter einer Klageflut, Strafverfahren ziehen sich in die Länge oder müssen eingestellt werden, Haftanstalten sind teilweise überbelegt. Eine besondere Belastung stellt der Richterbund bei den Staatsanwaltschaften fest.
Die Zahl der Verfahren, die nach Ermessen eingestellt wurden, ist zwischen 2009 und 2019 um mehr als 200.000 Fälle gestiegen – eine Zunahme um 20 Prozent. Das betrifft Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft zwar einen hinreichenden Tatverdacht sieht, das Verfahren gegen den Beschuldigten aber zum Beispiel wegen Geringfügigkeit beendet. Jeden vierten der 2019 erledigten 4,9 Millionen Fälle haben die Staatsanwaltschaften nach Auskunft des Richterbundes ohne Auflagen eingestellt.
Die Verfahren nehmen auch immer mehr Zeit in Anspruch, besonders an den Landgerichten. Die durchschnittliche Dauer von Strafverfahren in erster Instanz ist im Zehn-Jahres-Vergleich um fast zwei Monate auf einen neuen Höchstwert von acht Monaten gestiegen.
Rechnet man ab Eingang der Fälle bei der Staatsanwaltschaft, dauern die Verfahren beim Landgericht mittlerweile im Schnitt sogar mehr als 20 Monate, so lange wie noch nie. Die hohe Belastung führte der Richterbund auf zwei Ursachen zurück.
Justiz: Einstellungsoffensive der Bundesregierung verpufft
Zum einen seien Strafverfahren vielfach aufwendiger als in der Vergangenheit. „Zum anderen ist die Personaldecke der Strafjustiz immer noch deutlich zu kurz“, sagt Rebehn. Zwar hat die Koalition einen „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen, mit dem die Einstellung von 2000 Richtern und Staatsanwälten bis 2021 finanziert werden soll. Aber die zusätzlichen Stellen, die seit 2018 in den Bundesländern geschaffen wurden, hätten „wenig bewirkt“, weil die Aufgaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte in gleichem Maße mitgewachsen seien, bilanziert der Richterbund-Geschäftsführer.
Hintergrund: Hasskriminalität: Richterbund fordert mehr Staatsanwälte
Er appelliert eindringlich an die Politik, die Justiz besser auszustatten. „Mit den Gesetzen gegen Hass und Hetze, gegen Unternehmenskriminalität, gegen Geldwäsche und gegen Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2020 weitere Vorhaben aufgerufen, für die es Hunderte zusätzliche Richter und Staatsanwälte bräuchte“, warnt Rebehn. „Die Probleme in der Strafjustiz drohen sich also weiter zu verschärfen, sollten die Länder beim Personal in der Justiz nicht massiv nachlegen.“
Lesen Sie hier: Höhere Strafen für Kindesmissbrauch: Das sagen Experten