Düsseldorf. NRW passt seine Corona-Regeln an: Lokale Corona-Bremsen sollen einen Lockdown vermeiden, Privatpartys daheim bleiben unangetastet. Der Überblick.

Schluss mit Masken im Unterricht, keine Eingriffe in häusliche Feiern, aber Genehmigungspflicht für große Veranstaltungen – Nordrhein-Westfalen passt seine Corona-Regeln an.

In ihrer Videokonferenz mit dem Corona-Kabinett und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben sich die Länderchefs am Donnerstag auf einheitliche Vorschriften geeinigt. So sollen etwa Verstöße gegen die Maskenpflicht bundesweit mit mindestens 50 Euro Bußgeld bestraft werden. Auch soll es nach dem 15. September keine kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten mehr geben.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass es vorerst keine weiteren Öffnungsschritte geben kann“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach den Beratungen. Der Regierungschef kündigte einen „Null-Toleranz-Kurs“ gegenüber Maskenverweigerern und Quarantänebrechern an. „Es gibt Menschen, die maximal unsolidarisch sind und Regeln bewusst brechen“, sagte Laschet. Daher sei ein konsequentes Vorgehen wichtig.

Diese Veränderungen kommen auf die Menschen in NRW zu:

  • Maskenpflicht im Unterricht: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen müssen ab September keine Maske mehr im Unterricht tragen – außerhalb des Klassenraums gilt die Maskenpflicht für alle Schulen aber weiter. Laschet verteidigte diese bundesweit einzigartige Regel der vergangenen Wochen: „Es war richtig, weil wir nicht wussten, wie das Infektionsgeschehen der Reiserückkehrer in die Schulen überschlägt.“ Die wieder abnehmenden Zahlen an Corona-Fällen ließen nun das Auslaufen dieser Maßnahme zu.
  • Bei den Bußgelderm für Maskenverweigerer bleibt NRW über den bundesweiten Mindestsätzen: Bis zu 150 Euro muss zahlen, wer in Bussen und Bahnen ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist. Auch, wenn Bund und Länder sich auf einen Minimalkonsens von 50 Euro Bußgeld geeinigt haben, bleibe NRW bei seinem strengeren Vorgehen.
  • Statt eines Lockdowns soll es in NRW eine lokale Corona-Bremse geben. Städte und Kreise mit hohen Infektionswerten sollen dann bereits vor Erreichen der Inzidenz-Schwelle (7-Tages-Inzidenz von 50) „ein passgenaues lokales Maßnahmenpaket“ mit dem Land abstimmen. Ein solches Paket könne lokale Versammlungs-, Veranstaltungs- oder auch Verkaufsverbote sowie Schulen umfassen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen würden, liege bei den Kommunen vor Ort. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen würden, liege bei den Kommunen vor Ort.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssen künftig von den Kommunen mit dem Land NRW abgestimmt werden. Dies sei auch eine Lehre aus dem Fall Düsseldorf. Dort hatte die Stadt ein Konzert mit 13.000 Besuchern genehmigt, inzwischen ist es auf einen späteren Termin verschoben.
  • Weihnachtsmärkte: Mit besonderen Regeln und der Möglichkeit, Abstände einzuhalten seien Weihnachtsmärkte denkbar - so wie Wochenmärkte. sagte Ministerpräsident Armin Laschet. Wo es zu eng werde aber nicht. Eine allgemeine Entscheidung über Weihnachtsmärkte und Karneval sei noch nicht gefallen. Über die Märkte müsse jetzt in den Kommunen gesprochen werden.
  • Tests: Laschet will die NRW-Strategie der „gezielten Testung“ beibehalten. Massentests, wie sie in Bayern favorisiert wurden, soll es nicht geben. Man müsse vorsichtig agieren, damit im Herbst und Winter Reagenzien nicht knapp werden. Im Klartext heißt das: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen möglichst ab 1. Oktober grundsätzlich eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Auf Sicht sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test sogar selbst zahlen. Die zurzeit noch kostenlosen Corona-Tests auch für Reiserückkehrer, die nicht in Risikogebieten waren, enden am 15. September. Mitarbeitende an Kitas und Schulen können sich weiter kostenlos testen lassen. Laschet: „Wir bieten bereits kostenlose Tests an – auch, um ihnen die in diesen Zeiten für diesen Beruf nötige Sicherheit zu geben“.
  • Private Feiern: NRW bleibt bei der vergleichsweise großzügigen Regelung, dass private Feiern aus besonderem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Beerdigung) außerhalb der eigenen vier Wände mit bis zu 150 Gästen möglich sind. Bundesweit gab es dazu keinen Konsens. Laschet betonte, dass in NRW nur fünf Prozent aller Infektionen auf private Feierlichkeiten zurückzuführen seien. Für Feiern daheim gibt es keine Vorgaben: „In der eigenen Wohnung werden wir nichts regeln“, sagte Laschet, appellierte aber an die Menschen, sich bei Feiern verantwortungsvoll zu verhalten - vor allem, wenn Alkohol im Spiel sei. Kanzlerin Merkel riet ebenfalls zu „großer Achtsamkeit“ und zu „guter Durchlüftung“ von Räumen.
  • Sport: Laschet stellte klar, dass es einen Start der Fußball-Bundesliga mit Zuschauern nicht geben kann. Bis Ende Oktober sollen die Länder aber ein Konzept erarbeiten, das für den Fall einer positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens bundesweit einheitliche Regeln für die Zulassung von Fans schafft. Das gilt auch für andere Sportarten. Hintergrund ist die mögliche Wettbewerbsverzerrung, wenn Städte mit geringen Corona-Zahlen volle Stadien zulassen können und andernorts Mannschaften von leeren Rängen antreten müssen.

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Trotz gestiegener Infektionszahlen ist die Corona-Pandemie in NRW aus Sicht der Landesregierung weiterhin unter Kontrolle. Die wichtige Kennziffer der Neuinfektionen im Sieben-Tageszeitraum, gerechnet auf 100.000 Einwohner, lag nach Angaben Laumanns vom Mittwoch in NRW aktuell bei 11,2 - in Hessen bei 17 und in Bayern bei 14.

Derzeit stecke in NRW ein Infizierter weniger als einen weiteren Menschen an. Bei 18 Millionen Einwohnern seien derzeit etwa 4030 Menschen in NRW mit dem Coronavirus infiziert. (mawo/mit dpa)