Berlin. Kanzlerin Merkel hat mit den Ministerpräsidenten über die Corona-Regeln gesprochen. Auf einige Leitplanken haben sie sich geeinigt.
An diesem Donnerstag kam Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder zusammen, um mit ihnen über die Corona-Regeln zu beraten. Angesichts von steigenden Zahlen haben sie sich auf einige neue Verschärfungen geeinigt. Im Fokus dabei: Privatfeiern sowie die Corona-Teststrategie.
Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse:
Maskenpflicht: Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.
Großveranstaltungen: Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.
Corona-Tests: Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden. Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden. Auch interessant: RKI meldet aktuelle Corona-Fallzahlen und Reproduktionszahl
Quarantäne: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll „möglichst ab 1. Oktober“ gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“. Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.
Einkommensausfälle: Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
Kinderkrankengeld: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
Digitalisierung in Schulen: Sie soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.
Private Feiern: Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart.
(dpa/bekö/les)
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