Düsseldorf. 18 Mal sind Drohnen unerlaubt über Gefängnisse in NRW geflogen. Sie sollen Gegenstände oder Drogen „reinschmuggeln“.
Seit April 2017 hat es an NRW-Gefängnissen 18 unerlaubte Drohnen-Überflüge gegeben, zehn davon alleine im vergangenen Jahr. Das geht aus einem Bericht des Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags hervor.
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Die meisten Drohnen wurden demnach an der JVA Gelsenkirchen gesichtet: 2018 und 2019 gab es je drei Fälle. Laut Justiz können Drohnen Gegenstände oder zum Beispiel Drogen fallen lassen. Bisher wurden solche Dinge oft von außen über die Anstaltsmauern geworfen - doch da rüsteten die Gefängnisse auf. In Sachen Drohnen wurden die Justizvollzugsanstalten laut Ministerium angehalten, Freiflächen genau zu beobachten, die von Gefangenen erreicht werden können.
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Wie das Justizministerium weiter berichtet, setzt es sich weiter für eine europaweite Verpflichtung von Drohnenherstellern ein, ihren Geräten Flugverbotszonen einzuprogrammieren („Geo-Fencing“). Werde zurzeit eine Drohne gesichtet, rufe man zunächst die Polizei. Ein Erkennungssystem für Drohnen habe man in der besagten JVA Gelsenkirchen getestet - und als „nicht einsatzfähig“ wieder verworfen. (dpa)