Düsseldorf. Zum Schulstart pocht das Land auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Von den Grünen gibt’s Kritik und erste Klagen von Eltern.
Am ersten Tag des neuen Schuljahres gibt es am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gleich mehrere Klagen gegen die Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen.
Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin will eine Familie aus Euskirchen im Rheinland per Eilverfahren klären lassen, ob die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW in diesem Punkt rechtlich haltbar ist. Vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ist das Verfahren eines Schülers aus Nettetal im Kreis Viersen an das OVG verwiesen worden. In Köln klagen in einem dritten Verfahren Eltern, weil sie ihr elterliches Erziehungsrecht verletzt sehen.
Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das für das östliche Ruhrgebiet zuständig ist, gibt es nach Auskunft von Gerichtssprecher Wolfgang Thewes aktuell noch keine Beschwerden gegen die Maskenpflicht an Schulen. Wann das OVG in Münster eine Entscheidung verkünden will, ist derzeit nach Angaben der Sprecherin noch offen.
Schulen sollen streng auf Einhaltung der Maskenpflicht achten
Zum Start ins neue Schuljahr hatte- NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Schulen aufgefordert, streng auf das Einhalten der Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen zu achten. „Diese Maßnahme ist dem aktuellen Infektionsgeschehen geschuldet“, sagte sie am Mittwoch im Landtag.
Zuvor hatte auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Maskenpflicht im Unterricht gerechtfertigt und gesagt, man müsse wegen der vielen Reiserückkehrer gerade jetzt zum Auftakt des Schuljahres besonders vorsichtig sein.
Maskenpflicht: Keine Bußgelder bei Verstößen, aber Konsequenzen
Am heutigen Mittwoch kehren in NRW rund 2,5 Millionen Schüler an etwa 5500 Schulen in den Regelbetrieb zurück. NRW hat als bisher einziges Bundesland eine Maskenpflicht beschlossen, die – zunächst bis Ende August – nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch im Schulunterricht gilt. Schüler, die sich nicht daran halten, müssten mit Konsequenzen rechnen. „Letztlich kann es dazu führen, dass es nach Hause geht“, so Schul-Staatssekretär Mathias Richter. Bußgelder werde es aber nicht geben.
Gebauer und Richter rieten den Schulen, gelegentlich auch „Maskenpausen“ zu gewähren. Die Landesregierung erinnerte zum Schulstart auch daran, dass sämtliche Klassenräume wegen des Infektionsschutzes gelüftet werden müssten. Räume, die nicht gelüftet werden könnten, dürften auch nicht für den Unterricht genutzt werden.
Gebauer: Lieber Fahrrad oder Roller nehmen – oder zur Schule laufen
Um Hygieneprobleme in überfüllten Schulbussen zu vermeiden, riet Gebauer den Schülern, wenn möglich mit dem Fahrrad, zu Fuß, oder mit Rollern zur Schule zu kommen. Das Land will 1000 zusätzliche Busse einsetzen. In anderen Bundesländern war es zuletzt zum Teil zu chaotischen Szenen in Schulbussen gekommen.
Die Grünen werfen der Regierung vor, beim Schulstart allein auf die Hoffnung zu setzen. „Es möge irgendwie gut gehen, ist das Prinzip dieser Regierung“, sagte Grünen-Landeschef Felix Banaszak. Das Land benötige dringend einen „Plan B“ für die Schulen, zum Beispiel zusätzliche Räume und eine stimmige Corona-Teststrategie. „Am Mittwoch werden wieder bis zu 30 Schüler in nicht ausreichend belüfteten Räumen zusammenkommen“, kritisierte der Duisburger.