Berlin. Der Hartz-IV-Regelsatz für sechs Millionen Empfänger soll steigen. Kritiker halten die Erhöhung für viel zu gering.

  • Die Hartz-IV-Regelsätze steigen ab Januar 2021
  • Bundesregierung beschließt Erhöhung um sieben Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene
  • Größte Steigerung von 39 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • Scharfe Kritik von Linkspartei, Grünen und Sozialverbänden: Neue Regelsätze reichen nicht aus

Inmitten der Pandemie hat die Bundesregierung am Mittwoch eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze beschlossen. Sie sollen auch in der Pandemie soziale Teilhabe ermöglichen.

Dieser eher schwammige Begriff war in der Hochphase der Corona-Krise sehr konkret geworden. Als das Virus den Schulbetrieb lahmlegte und der Unterricht nur noch von zu Hause aus stattfand, wurde überdeutlich, wie sehr arme Familien und vor allem deren Kinder im Nachteil sind. Denn der Schulunterricht fand auf einmal nur noch per Computer statt.

Für gut situierte Haushalte mit einem oder mehreren Rechnern ließ sich das sogenannte Homeschooling vergleichsweise problemlos organisieren. Anders sah es für Familien aus, die sich keinen Computer leisten können oder in denen sich mehrere Kinder ein Geräte teilen müssen. Die Corona-Krise machte klar, wie eng bei uns gesellschaftliche Teilhabe vom Portemonnaie abhängt.

Bund reagiert: Corona-Bonus und Hartz-IV-Zuschuss für Kinder

Die Regierung hat in der Pandemie reagiert. Für die rund 1,5 Millionen Kinder in Hartz IV ist ein Zuschuss von 150 Euro zum Kauf eines Computers vorgesehen. Zudem gibt es im Herbst für jedes Kind in Deutschland einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300 Euro. Ab September beginnt die Ausbezahlung. Lesen Sie hier: Diese Familien bekommen den Kinderbonus zuerst

Besonders dabei ist, dass auch Hartz-IV-Familien voll davon profitieren sollen. Denn anders als viele andere Leistungen wird er nicht mit den Regelsätzen verrechnet. Es ist also tatsächlich Geld, das die Familien zusätzlich in der Tasche haben werden.

Wie sich zeigt, bleibt diese Großzügigkeit des Staates gegenüber den knapp sechs Millionen Hartz-IV-Empfängern aber eine Ausnahme. Das demonstrieren die neuen Regelsätze, die das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Einen direkten Zusammenhang zu Corona gibt es nicht.

Es ist eher Zufall, dass die Entscheidung in die Pandemie-Zeit fällt. Doch wegen der besonderen Situation armer Familien in den zurückliegenden Monaten ist die Aufmerksamkeit diesmal eine andere.

Tierfutter und Schnittblumen gehören nicht dazu

Alle fünf Jahre ermittelt die Regierung neu, wie sich das Existenzminimum zusammensetzt – was also ein Mensch zum Leben braucht. Viele Einzelposten werden durchgerechnet: von Nahrungsmitteln und Schuhen über Zahnpasta und Möbel bis hin zu Busfahrkarten und Friseurbesuchen.

Und es geht zugleich um eine akribische Definition dessen, was in den Augen des Staates eben nicht zum Existenzminimum gehört – etwa Tierfutter für Haustiere, Schnittblumen, chemische Reinigung, Café-Besuche, Tabak und Spirituosen.

Derzeit liegt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen bei 432 Euro pro Monat. Miete und Heizung werden gesondert übernommen. Ab Januar 2021 sollen es laut der Neuberechnung 439 Euro sein. Sieben Euro mehr. Das sind die neuen Hartz IV-Sätze im Detail.

Regelsätze Hartz IV
Regelsätze Hartz IV © Funkegrafik NRW Selina Sielaff | Funkegrafik NRW Selina Sielaff

Bei den Sätzen für Kinder und Jugendliche sind die Zuwächse zum Teil etwas größer. Für Kinder unter sechs werden ab kommendem Jahr 278 Euro veranschlagt. 250 Euro sind es bislang. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren steigen die Sätze von 328 Euro auf 367 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 sind dagegen unverändert 308 Euro im Monat vorgesehen. So sieht es das neue „Regelbedarfsermittlungsgesetz“ aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, über das nun Bundestag und Bundesrat entscheiden müssen.

Heil sagte am Mittwoch im Anschluss an den Kabinettsbeschluss, „Es gehört zum Kern unseres Sozialstaates, allen Menschen ein Existenzminium zu garantieren und eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Auch in der Corona-Krise ist die Grundsicherung für alle da, die Unterstützung brauchen.“

Hartz IV-Erhöhung: Kosten für Handys werden berücksichtigt

Bei der Ermittlung der neuen Regelsätze seien „auch gesellschaftliche Veränderungen“ aufgegriffen worden. „So werden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein“, sagte Heil.

Bisher seien nur die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt. Heil wies zudem darauf hin, dass die Sätze im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nochmals angepasst würden, „sobald die aktuellen Zahlen zur Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 vorliegen. Dies wird voraussichtlich Ende August 2020 der Fall sein.“

Umstritten ist vor allem das Verfahren zur Berechnung des Existenzminimums. Denn wie legt man allgemeingültig fest, was zwingend zum Leben benötigt wird und was verzichtbar ist? Die Regierung nutzt hierfür seit Jahren einen Mechanismus, bei dem sie die Ausgaben der unteren Einkommensgruppen im Land betrachtet. Sie dienen als Maßstab dafür, womit Menschen in Deutschland auszukommen haben.

Im Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums heißt es, dieses Verfahren sei vom Bundesverfassungsgericht eingehend geprüft und 2014 in einem Beschluss „grundsätzlich als verfassungsgemäß beurteilt“ worden.

DGB kritisiert Hartz IV-Satz: Teilhabe muss möglich sein

Anders als noch vor einigen Jahren hat die Regierung diesmal nicht die 20 Prozent der Einpersonenhaushalte mit dem niedrigsten Einkommen als Grundlage genommen, sondern nur die untersten 15 Prozent. Das bedeutet, dass statistisch eine größere Gruppe von Armen das künftige Existenzminimum definiert. Die Frage, ob womöglich schon dieser Kreis von Personen kaum über die Runden kommt, spielt nach Einschätzung von Kritikern wie den Gewerkschaften keine Rolle.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte das Verfahren schon seit langem. Einzelpersonen in der niedrigsten Einkommensgruppe gäben monatlich 632 Euro für den laufenden Lebensunterhalt aus. Heil streiche hiervon 197 Euro heraus. Das gelte für Posten wie Weihnachtsbäume und Adventsdekoration ebenso wie für Bastelutensilien für Kinder ab sechs Jahren.

Besonders ins Gewicht fallen laut DGB die Streichungen der Ausgaben für Benzin und Diesel, da vor allem in entlegenen Regionen auf dem Land nicht zwingend öffentliche Verkehrsmittel bereitstünden. Auch bei Kantinen und Mensen werde gekürzt. Viele dieser Ausgaben gehörten aber durchaus zum Existenzminimum.

„Offenbar hat der politische Wille, die Regelsätze niedrig zu halten, das ganze Herleitungsverfahren dominiert“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel schon im Vorfeld der Entscheidung. Das Grundübel bei der Ermittlung der Sätze sei: „Das Wenige, was die ärmsten 15 Prozent der Singlehaushalte ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt“, sagte Piel.

Notwendig sei dagegen ein ganz neues Berechnungsverfahren anhand von qualitativen Kriterien, die sicherstellten, dass für jeden Menschen eine akzeptable Versorgung und soziale Teilhabe möglich sei.

Kritik kam am Mittwoch auch vom Sozialverband Deutschland. „Wir sind mit der Berechnung der Regelsätze nicht einverstanden, weil eine soziokulturelle Existenzsicherung nicht gewährleistet werden kann“, sagte Verbandspräsident Adolf Bauer. Menschen in Grundsicherung könnten „ihr Recht auf ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe nicht vollumfänglich wahrnehmen.“

Linken-Chefin Katja Kipping wird deutlicher: „Mit diesem Gesetzesentwurf betreibt Minister Heil aktive Verarmungspolitik.“ Sie verwies darauf, dass sich an den Regelsätzen auch die Einkommen von Menschen im Grundsicherungsbezug, Aufstockern und Asylbewerbern bemessen.

Kritik an Hartz IV-Satz: Regierung spart „auf Kosten der Ärmsten“

Der Grünen-Sozialpolitiker Sven Lehmann warf der Regierung vor, „auf Kosten der Ärmsten“ zu sparen. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen“, sagte Lehmann. Die Corona-Krise habe „schonungslos offengelegt“, dass die Grundsicherung nicht ausreicht. Ein Regelsatz von 439 Euro für Erwachsene sei nicht existenzsichernd. „Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest der Gesellschaft. Das vertieft die soziale Spaltung“, kritisierte Lehmann.

Altersarmut: Warum nicht alle Rentner von der Grundrente profitieren

Der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, verteidigte dagegen die Bemessung der Regelsätze durch die Große Koalition. Das staatlich garantierte Existenzminimum in Deutschland sei „nicht das Ergebnis eines politischen Überbietungswettbewerbs, sondern bemisst sich nach einem gesetzlich normierten methodischen Verfahren“.

Stracke betonte, es müsse stets darum gehen, das Abstandsgebot von Sozialleistung und Niedriglohn im Blick behalten. „Für uns gilt: Menschen, die arbeiten, müssen mehr haben als diejenigen, die nicht arbeiten.“ Eine sanktionsfreie Mindestsicherung beziehungsweise eine Garantiesicherung von 600 Euro pro Monat „wird es mit uns nicht geben“.

5,7 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Hartz IV

Nach Ansicht der FDP müsste das Hartz-IV-System ohnehin einer „Generalrevision“ unterzogen werden. Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober sagte: „Der Fokus einer echten Reform müsste auf der schnellen Beendigung des Leistungsbezugs liegen. Mit einer deutlichen Erhöhung der Zuverdienstgrenzen könnten wir den Aufstieg in ein selbstbestimmtes Leben erreichen.“

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, die umgangssprachlich als „Hartz IV“ genannt wird. Die Bezeichnung geht zurück auf Sozialreformen der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD), die auf Vorschlägen des früheren VW-Managers Peter Hartz basierten.

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