An Rhein und Ruhr. Der Gastronomie-Verband Dehoga befürchtet, dass viele Unternehmen die Soforthilfe zurückzahlen müssen. Das könnte eine Pleitewelle auslösen.

Die Corona-Soforthilfe für Klein-Unternehmer führt erneut zu Verärgerung: Der Gastronomiebranchen-Verband Dehoga kritisiert, die Bedingungen für die Bewilligung der Gelder seien nachträglich geändert worden. Deswegen könnten viele Unternehmen gezwungen sein, die Soforthilfe zurückzuzahlen, was sie in den wirtschaftlichen Ruin treiben könnte.

Die Soforthilfe war ab Ende März ausgezahlt worden, damit Unternehmen Corona-bedingte finanzielle Engpässe überbrücken konnten. Beantragen konnten sie Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Dafür seien die Unternehmer, die davon profitieren konnten, „sehr dankbar“, heißt es in einer Mitteilung der Dehoga Nordrhein. Nun droht aber offenbar das böse Erwachen.

Dehoga: Land NRW hat Bewilligungs-Bedingungen geändert

Das Land fordert Verwendungsnachweise von den Betrieben ein, die Hilfsgelder bewilligt bekommen haben. In der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode seien aber die Bedingungen geändert worden, unter denen die Gelder seinerzeit bewilligt wurden, so der Branchenverband.

So hätten manche Unternehmen Stundungen mit Vermietern oder Lieferanten vereinbart, um weiter flüssig bleiben zu können. Nun stelle sich heraus, dass nur die tatsächlich geleisteten Zahlungen im Zeitraum März bis Mai in dem Verwendungsnachweis angegeben werden könnten. Forderungen von Gläubigern könnten wie angefallene Personalkosten nicht geltend gemacht werden.

Sollte das Land an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das „der Todesstoß“ für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer. Viele seien „in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen“, so Verbandspräsident Henning Thomas Graf von Schwerin.

Wer die Förderbedingungen zwischen Beantragung und Rückforderung so massiv ändere, „dass selbst Unternehmern, die zwischen März und Mai 90 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, zu hundert Prozent die empfangene Soforthilfe zurückzahlen müssen, hat die Rettung der Betriebe und Unternehmen aus den Augen verloren“, so von Schwerin.

Es gab schon zum Start der Soforthilfe Irritationen

Die Dehoga Nordrhein fordert ihre Mitgliedsunternehmen jetzt auf, den Verwendungsnachweis aktuell nicht abzugeben. Die Politik müsse die Förderbedingungen ändern.

Schon als die Soforthilfe aufgelegt wurde, hatte es Irritationen gegeben. Zwischen dem 27. März und dem 1. April, als ein großer Teil der Anträge gestellt wurde, konnten Solo-Selbstständige noch davon ausgehen, dass sie mit der Hilfe ihren Lebensunterhalt bestreiten können; erst danach machte der Bund klar, dies sei nicht möglich, sie müssten Grundsicherung beantragen.