Berlin. Etwa 240.000 Deutsche hat die Regierung seit März zurückgeholt. Nun sollen viele von ihnen einen Teil der Kosten der Aktion begleichen.
- Als die Corona-Pandemie ausbrach, saßen viele deutsche Urlauber im Ausland fest
- Die von der Bundesregierung in der Corona-Krise durchgeführte Rückholaktion deutscher Urlauber war keine Gratis-Aktion
- Die Bundesregierung sprang ein und holte die gestrandeten Touristen nach Deutschland
- In gut fünf Wochen wurden 240.000 Menschen nach Hause geflogen, 67.000 davon mit vom Auswärtigen Amt angemieteten Maschinen
- Nun steht fest, was sie für die Rückholaktion bezahlen sollen
Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie Mitte März startete die Bundesregierung eine Rückholaktion für Hunderttausende Deutsche, die irgendwo auf der Welt gestrandet waren. Nun steht fest, was die Urlauber dafür selbst zahlen müssen.
Die Bundesregierung stellt den den zurückgeholten 67.000 Touristen laut Auswärtigen Amt 200 bis 1000 Euro für die Flüge in Rechnung. Somit sollen 40 Prozent der Gesamtkosten der beispiellosen Aktion von 94 Millionen Euro gedeckt werden.
Die Kostenbeteiligung der Gestrandeten wird gestaffelt: Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik werden 500 Euro fällig, Rückkehrer aus Südamerika und Asien müssen 600 Euro zahlen, und wer aus Neuseeland und Australien zurückgeholt wurde, erhält eine Rechnung über 1000 Euro.
Rückholaktion wegen Corona – Preise im Bereich günstiger Economy-Tickets
Das Auswärtige Amt gab diese Preise am Freitag nach der Versendung der ersten 1000 Rechnungen bekannt. Insgesamt wurden etwa 240.000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter brachten die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos zurück.
Für Individualtouristen und andere Reisende charterte das Auswärtige Amt selbst Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und rund 67.000 Personen aus rund 65 Ländern zurückbrachten. Diese Personen werden nun zur Kasse gebeten. Die Ticketpreise liegen etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen.
Unter den 67.000 Passagieren sind etwa 56.000 deutsche Staatsangehörige, 7600 Menschen aus anderen Ländern der EU und 3650 Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Zugleich hat die Bundesregierung ihre generelle Reisewarnung für die meisten Länder Europas aufgehoben – was bedeutet das für Urlauber? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wann hatte das Auswärtige Amt die Touristen zurückgeholt?
Seit 17. März sind etwa 240.000 Staatsbürger mit Hilfe des Außenministeriums nach Deutschland zurückgebracht worden, etwa 67.000 davon in Maschinen, die vom Außenministerium angemietet wurden. Die letzte Chartermaschine brachte am 24. April 157 Deutsche vom südafrikanischen Kapstadt nach zurück. Seitdem werden Einzelpersonen und kleinere Gruppen zurückgeholt.
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Wussten die Teilnehmer, dass sie sich an den Rückholkosten beteiligen müssen?
„Darauf sind sie alle hingewiesen worden und mussten sogar etwas unterschreiben“, sagte dazu Außenminister Heiko Maas (SPD) am Montag im ZDF-Morgenmagazin. „Das ist vorher sehr transparent gemacht worden und so machen das auch alle anderen europäischen Länder.“ Anderen Reisenden habe man geholfen, ein Ticket bei einer Fluggesellschaft zu finden, so Maas, das Ticket hätten die Reisenden selbst bezahlen müssen: „Das hat also auch etwas mit Gleichbehandlung zu tun.“
Bringt mich das Auswärtige Amt erneut zurück?
Eine Rückholaktion wie zu Beginn der Pandemie wird es nicht noch einmal geben. Das hat das Auswärtige Amt mehrmals betont. Auch wird die Reisewarnung für viele Länder außerhalb der EU auch noch länger bestehen bleiben. Lesen Sie hier: Wetter, Urlaub, Corona – Was sich im Sommer 2020 alles ändert
Innerhalb der EU war die Rückkehr der Touristen auch nach den Grenzschließungen im März kein größeres Problem. Die Reiseveranstalter versichern, dass sie ihre Kunden selbst zurückbringen. Sie sind laut Pauschalreiserecht auch dazu verpflichtet.
Kann ich über eine Auslandskrankenversicherung zurückkehren?
Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen die Tarife der Auslandskrankenversicherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlungskosten aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Gibt es keine Reisewarnung, wie jetzt wieder im Fall vieler europäischer Länder, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag. Werden darin Pandemien ausgeschlossen, dann bestehe kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Lesen Sie hier: Urlaub auf eigene Gefahr – gelten Versicherungen im Ausland?
Immerhin: Häufig sei ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“ in die Heimat versichert, so der BdV. Hat man einen besseren Tarif abgeschlossen, kann auch ein zwar nicht notwendiger, aber zumindest „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ abgesichert sein. Den Angaben zufolge übernimmt eine Auslandskrankenversicherung außerdem die Kosten für einen Coronatest, wenn Behörden oder Ärzte ihn anordnen. (küp/les/dpa)
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