Berlin. Wird der BND gefesselt, haben es Terroristen leichter. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird Auslandsspione merklich einschränken.
Für Deutschlands Auslandsspione ist es ein harter Schlag. Mit einem Grundsatzurteil legen die Karlsruher Verfassungsrichter dem BND bei der Überwachung und Auswertung von Handy- und Internetdaten in aller Welt für die Zukunft Fesseln an. Das wird der Auslandsdienst, der zusammen mit dem Verfassungsschutz, dem Bundeswehr-Geheimdienst MAD und dem BKA in der wöchentlichen Präsidentenlage das Kanzleramt über drohende Gefahren aus dem In- und Ausland informiert, bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten zu spüren bekommen.
Mehrere mutmaßliche islamistische Terroranschläge auf deutschem Boden wurden verhindert, weil Partnerdienste wie die amerikanische NSA die Deutschen rechtzeitig warnten. Umgekehrt übermittelt der BND abgefangene Daten an andere Dienste. In der Welt der Spione ist das Geben und Nehmen überlebenswichtige Normalität.
BND verliert mit dem Urteil Material für Kooperationen
Jetzt hat Karlsruhe einem solchen „Ringtausch“ an Informationen, die In- und Ausland betreffen, explizit verboten. Außerdem müssen Auslandsdienste vom BND erhaltene Daten nach sechs Monaten löschen. Ist das realistisch in einer Zeit, in der autoritäre Staaten wie China und Russland eine expansive Außenpolitik (inklusive Cyberattacken) betreiben?
Die Politik muss bei der Neugestaltung des BND-Auftrags darauf achten, dass die deutschen Schlapphüte handlungsfähig bleiben. Das Grundgesetz gilt auch beim Abhören am Hindukusch, sagt Karlsruhe. Wer aber Bundeswehr-Soldaten wirksam schützen will, braucht eigene Quellen. Wichtig ist, dass Karlsruhe im BND-Urteil die Sonderrechte von Journalisten und Rechtsanwälten gestärkt hat. Ohne Whistleblower wären manche Kriegsverbrechen unentdeckt geblieben.
Unterm Strich sollte für die BND-Zukunft deshalb gelten: Maß und Mitte bei der Spionage.