Luxemburg. Die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Menschen würden dort ihrer Freiheit beraubt, urteilt der EuGH.
Die Regierung Ungarns verstößt mit ihrem Transitlager für Asylbewerber gegen EU-Recht. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Seit Jahren schon steckt Ungarn Menschen, die über die Grenze zu Serben ins Land kommen, in das Container-Lager Röszke – mit hohen Zäunen, Stacheldraht und kaum Bewegungsfreiheit. Ein Rechtsbruch, wie die Luxemburger Richter nun entschieden.
Ausgelöst wurde der Rechtsfall durch vier Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Ihre Anträge wurden von den ungarischen Behörden allesamt abgelehnt. Begründung: Sie seien über ein Land eingereist, in dem ihnen kein Schaden gedroht habe und in dem sie nicht verfolgt gewesen seien. Die Gerichte prüften die Fälle trotz Klagen nicht, und wiesen diese ab.
Ungarn behauptet, die Menschen seien freiwillig in den Lagern
Da Serbien die Rückführung der Betroffenen in sein Land ablehnte, wollte Ungarn sie kurzerhand in den Iran beziehungsweise Afghanistan zurückführen und sie vorab in das Transitlager Röszke bringen, in dem die Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban seit Jahren Asylbewerber festhält.
Das Gebiet – es existiert noch ein zweites – ist mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben. Die vier Asylbewerber durften ihren Sektor nur in Ausnahmen und in polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch war nur nach vorheriger Genehmigung in einem gesonderten Container erlaubt.
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Ungarn argumentiert stets, die Menschen hielten sich „freiwillig“ dort auf, weil sie die Lager in Richtung Serbien verlassen könnten. Wer jedoch nach Serbien zurückkehrt, verliert in Ungarn automatisch seinen Status als Asylbewerber.
EuGH-Urteil lautet Freiheitsentzug
Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dies sei Freiheitsentzug. Die serbischen Behörden sähen es als rechtswidrig an, wenn die Menschen ins Land kämen, und sie müssten deshalb mit Sanktionen rechnen. Zudem verlören die Menschen dadurch die Aussicht auf Anerkennung als Asylbewerber in Ungarn. Der EuGH betonte, dass Asylbewerber nur dann inhaftiert werden dürften, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden.
Wegen der ungarischen Transitlager läuft noch ein weiteres Verfahren vor dem EuGH. Die EU-Kommission verklagte das Land bereits 2018 im vorerst letzten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, weil die Lager nach Ansicht der EU-Behörde gegen EU-Recht verstoßen. (dpa/yah)