Brüssel/Berlin. Urlauber behalten den Anspruch auf Erstattung, wenn ihre Pauschalreise storniert wurde. Gutscheine müssen sie nicht zwingend annehmen.

Endgültig Gewissheit für Millionen Urlauber, deren Pauschalreisen oder Flüge wegen der Corona-Pandemie storniert werden: Es bleibt bei ihrem Anspruch, schon geleistete Anzahlungen in bar zurückerstattet zu bekommen. Einen Gutschein als Alternative können sie zwar freiwillig akzeptieren, zwingen kann sie niemand.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch in einem Beschluss nicht nur bekräftigt, dass an dem entsprechenden EU-Gesetz nichts geändert wird – die Kommission geht jetzt auch entschlossen gegen Mitgliedstaaten vor, die solche Zwangsgutscheine schon eingeführt haben.

Zwölf Mitgliedsländer – darunter Frankreich, Belgien, Niederlande und Italien – erhielten noch am Mittwoch einen Blauen Brief als erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, an dessen Ende hohe Geldstrafen stehen könnten. „Wir erwarten von diesen Ländern eine sofortige Korrektur“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager in Brüssel. Lesen Sie auch: Ausland trotz Corona: Wo Urlaub 2020 möglich sein könnte

Margrethe Vestagar, Vizepräsidentin der EU-Kommission.
Margrethe Vestagar, Vizepräsidentin der EU-Kommission. © AFP | Foto: Olivier Hoslet

Vestager: Gutscheine müssen attraktiv sein

Zwar stünden viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften wegen der Erstattungspflicht unter Druck, so Vestager. Doch müsse es nun darum gehen, die Gutscheine so attraktiv machen, dass Verbraucher sie freiwillig akzeptierten.

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Die Kommission schlägt dazu vor, die Gutscheine möglichst flexibel auszugestalten und einen nachträglichen Bar-Erstattungsanspruch vorzusehen, wenn die Voucher am Ende doch nicht eingelöst werden konnten. Außerdem müssten die Gutscheine gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert werden, etwa durch Garantien des jeweiligen EU-Staates.

Leitlinien rechtzeitig zur Sommersaison

Die Empfehlungen sind Teil neuer Leitlinien der Kommission zum Tourismus. Sie sehen vor, rechtzeitig zur Sommersaison Grenzkontrollen in der EU zu lockern und zugleich strenge Hygiene- und Sicherheitsauflagen etwa in Hotels zum Schutz vor dem Corona-Virus durchzusetzen.

Die Bundesregierung ist um einen Mahnbrief herumgekommen. Sie hatte zwar ebenfalls geplant, einen Zwangsgutschein für abgesagte Reisen einzuführen, doch war sie davon abgerückt, als die EU-Kommission die erbetene Zustimmung ablehnte. Lesen Sie auch: Lockerungen von Grenzkontrollen – Was das für den Urlauber heißt

Ansprüche von rund 4,5 Milliarden Euro

Allein in Deutschland geht es nach Regierungsangaben aktuell um Rückzahlungsansprüche von rund 4,5 Milliarden Euro, was viele Unternehmen überfordert. Die EU-Kommission empfiehlt, die Unternehmen jetzt finanziell zu unterstützen. In der großen Koalition wird dazu bereits eine Fonds-Lösung diskutiert.

Von der EU-Intervention nicht berührt sind die Gesetzespläne der Bundesregierung, wegen Corona bei Tickets von Kultur- und Freizeitangeboten in Deutschland eine Gutscheinlösung vorzusehen; hier gibt es keine Kollision mit EU-Recht.