Essen. Für Viertklässler in NRW startet wieder die Schule. Nicht alle Eltern finden das wegen möglicher Corona-Infektionen gut und rufen nach Ausnahmen.

Angesichts der schrittweisen Öffnung von Grundschulen ab Donnerstag fordern Eltern Ausnahmen von der Schulpflicht. Eltern, die in Zeiten von Corona Angst um die Gesundheit ihres Kindes hätten, sollten die Möglichkeit bekommen, von einem Schulbesuch zunächst absehen zu können, sagt Birgit Völxen, Geschäftsführerin von der Landeselternschaft der Grundschulen in NRW.

„Der Großteil der Eltern ist froh, dass ihre Kinder wieder die Grundschule besuchen können“, sagte Völxen. „Aber wir haben auch Eltern, die eine Betreuung zu Hause noch gewährleisten können und aus Angst um die Gesundheit des Kindes es nicht in die Schule schicken wollen. Diese Chance sollten sie bekommen, auch wenn sie nicht zu einer Risikogruppe gehören.“ Bisher sei dies nicht möglich.

Klage am Oberverwaltungsgericht zurückgezogen

Am Donnerstag startet für die Viertklässler in NRW wieder die Schule in kleinen Gruppen. Am Oberverwaltungsgericht Münster hatten drei Familien dagegen geklagt. Sie wollen eine Aufhebung der Schulpflicht für Viertklässler erwirken. Eine der Klagen ist laut Gericht allerdings bereits zurückgezogen worden.

Denn einerseits hat sich die Rechtslage geändert: Das Land NRW hat am Mittwoch das bisher wegen der Corona-Pandemie geltende Betretungsverbot für Schulen aufgehoben. Stattdessen wird den Schulen nun vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen Schule künftig wieder stattfinden kann. Zur weiteren Öffnung der Schulen spricht am Mittwoch außerdem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) und Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) wollen sich am Nachmittag äußern.

Eltern fordern: Land muss Anzahl der Unterrichtsstunden begrenzen

Die Grundschulen in NRW sind auf ihre schrittweise Öffnung unterschiedlich vorbereitet. Manche können bis zu fünf Schulstunden stemmen, andere wegen fehlenden Personals und Räumen deutlich weniger.

Völxen befürchtet Nachteile für die Grundschüler. „Das Land sollte eine klare Höchstgrenze von Unterrichtsstunden vorgeben“, fordert die Geschäftsführerin der Landeselternschaft. In den vergangenen Wochen seien Kinder unterschiedlich intensiv zu Hause von ihren Eltern bei schulischen Aufgaben betreut worden. „Diese Schere darf nicht weiter auseinander gehen, weil Unterricht unterschiedlich lang ist.“

Wie geht es mit dem Ganztag zu klären

Dass an den Schulen tatsächlich fachlicher Stoff vermittelt wird, damit rechnet Völxen zunächst nicht. Aufgabe der Grundschulen sei anfangs, die Kinder mit ihren unterschiedlichen Lernlevel und dem Ballast der vergangenen Wochen aufzufangen.

Aus Elternsicht gelte es dringend zu klären, wie der offene Ganztag (OGS) an den Grundschulen weitergehen kann, wenn weitere Klassen an die Einrichtungen zurückkehren. „Wir erwarten Konzepte, wie die OGS etwa an anderen Orten stattfinden kann, damit Mindestabstände und Schutzkonzepte eingehalten werden können.“