Berlin. In der Corona-Krise sind zahlreiche Behörden geschlossen. Doch Beamte erhalten weiterhin ihre vollen Bezüge. Warum ist das möglich?

In der Corona-Krise steht das öffentliche Leben still. Nicht nur in der Privatwirtschaft wurden Hunderttausende Mitarbeiter mangels Beschäftigung in Kurzarbeit geschickt – auch in Behörden gibt es weniger zu tun oder Ämter sind ganz geschlossen. Beamte erhalten weiter ihre vollen Bezüge, während Kurzarbeiter jetzt viel weniger auf dem Konto haben. Warum ist das so?

In Niedersachsen tobt bereits ein Streit um um die vermeintliche Besserstellung von Beamten in der Corona-Krise. Und Kritiker spotten, dass Beamte wegen der verschleppten Digitalisierung der Behörden ihre Arbeit nur selten im Homeoffice erledigen können und sie so in manchen Fällen zum Nichtstun gezwungen sind, während sie der Staat weiter bezahlt.

Tatsächlich scheitert die breit angelegte Heimarbeit im öffentlichen Dienst offenbar genau daran, wie sich in der Hauptstadt Berlin zeigt. Obwohl dort gut 80 Prozent der rund 100.000 Verwaltungsmitarbeiter im Homeoffice sind, gibt es kaum sichere Datenleitungen in die Behörden. Derzeit stünden nur 11.519 mobile Endgeräte zur Verfügung, ergab eine Anfrage der FDP.

Auch in Corona-Krise: Beamtengesetz kennt keine Kurzarbeit

Rein rechtlich ist die Situation so: Das Beamtengesetz kennt keine Kurzarbeit. Der besonderen Dienst- und Treuepflicht der Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, also des Staates gegenüber. So haben die Staatsdiener etwa kein Streikrecht und verdienen im Vergleich zur Privatwirtschaft meist weniger. Im Gegenzug ist ihr Arbeitsplatz besonders sicher.

Daher widerspreche Kurzarbeit auch dem Gedanken der lebenslangen Beschäftigung von Beamten, sagte etwa Dagmar Bleiker, Sprecherin des Bremer Finanzsenators dem „Weser-Kurier“. Von den 4,8 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik sind 1,7 Millionen Beamte und Richter.

Zwangsurlaub gibt es für Beamte nicht

Wird eine Behörde in der Corona-Krise vorübergehend geschlossen, werden die Beamten vom Dienst freigestellt – ihre Bezüge erhalten sie weiterhin. Darüber informiert der Deutsche Beamtenbund (dbb). Sie könnten aber in dieser Zeit in eine andere Behörde versetzt werden.

Während derzeit einige Einrichtungen geschlossen sind, werden die Beamten in anderen Ämtern dringend gebraucht, betonen Gewerkschaftsvertreter. Davon machen die Bundesländer in der Corona-Krise auch rege Gebrauch. Bayern etwa hat zuletzt 3000 Beamte und andere Staatsbedienstete abgeordnet, um in Gesundheitsämtern auszuhelfen.

In Zwangsurlaub geschickt werden dürfen Beamte nicht, selbst wenn ihre Dienststelle geschlossen wird. Auch in diesem Punkt sind sie im Vorteil gegenüber Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft: Bevor Mitarbeiter hier Kurzarbeitergeld erhalten, müssen sie gesammelte Überstunden abbummeln und ihren Resturlaub aus Vorjahren aufbrauchen.

Eigentlich müssten sie zunächst auch ihren Jahresurlaub opfern. In der Corona-Krise ist diese Regel aber laut Bundesarbeitsministerium bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Diese Regeln sind bei Kurzarbeit beim Thema Urlaub zu beachten.

Kommunale Angestellte haben bei Kurzarbeit kaum Einbußen

Auch viele der rund drei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die nicht verbeamtet sind, stehen in der Corona-Krise besser da als viele andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die kommunalen Arbeitgeber haben mit dbb und der Gewerkschaft Verdi am 1. April einen „Covid-19-Tarifvertrag“ abgeschlossen. Dieser regelt die Konditionen für Kurzarbeit in stillgelegten kommunalen Betrieben.

Demnach stocken die öffentlichen Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in den niedrigeren Entgeltgruppen bis E10 auf 95 Prozent des bisherigen Nettogehalts auf. In den höheren Entgeltgruppen sind es immerhin noch 90 Prozent. Gewerkschaften hatten eine deutliche Anhebung des Kurzarbeitergelds gefordert. Das entspricht gängigen Kurzarbeit-Regeln bei großen Konzernen wie etwa Volkswagen oder Lufthansa.

Üblicherweise erhalten Menschen in Kurzarbeit aber nur 60 Prozent ihres Nettolohns. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Zuvor war Kurzarbeit im öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern rechtlich gar nicht möglich, so der dbb.