Düsseldorf. Die NRW-Regierung will weitreichende Befugnisse im Fall einer dramatischen Corona-Ausbreitung. Das sagen Fachleute zu dem Gesetzesentwurf.
Das von der schwarz-gelben Landesregierung in der Corona-Krise geplante Epidemie-Gesetz für NRW ist bei Experten auch auf Kritik und Skepsis gestoßen. In Stellungnahmen für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landtags am Montag (6. April) äußerten Vertreter von Pflegern, Ärzten, Gewerkschaften und Kommunen sowie Rechtswissenschaftler Bedenken. CDU und FDP wollten angesichts der rasanten Ausbreitung des Coronavirus eigentlich einen Gesetzesentwurf mit weitgehenden Regierungsbefugnissen schon vor einigen Tagen im Eiltempo durch Landtag bringen. Die Opposition bremste das aber zunächst aus.
Der Entwurf sieht unter anderem Zwangsverpflichtungen von Ärzten und Pflegern im Notfall vor. Außerdem sollen die Behörden berechtigt werden, medizinisches Material sicherzustellen.
Problem fehlender Schutzkleidung während Corona-Pandemie
Der Berufsverband für Pflegberufe Nordwest protestierte „mit Vehemenz gegen die Zwangsrekrutierung von Pflegefachpersonen.“ Man solle auf Freiwilligkeit und Solidarität setzen und müsse Anreize schaffen, um Reserven zu mobilisieren. Da für das Personal nicht ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung stehe, würde man Pflegepersonal „mit Ansage“ in Gefahr bringen. Zu begrüßen sei zugleich aber, dass die Behörden bei einer lebensbedrohlichen Pandemie Marktmechanismen außer Kraft setzen könnten, um Schutzkleidung vorrangig für Gesundheitspersonal verfügbar zu machen.
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Für die Mediziner begrüßen die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, dass die dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes im Bedarfsfall durch eine zentrale Steuerung ergänzt werden sollen. Aber: Eine zwangsweise Verpflichtung von Medizinern werde „ins Leere laufen“ bei einer ohnehin sehr hilfsbereiten Ärzteschaft. Strikt abzulehnen sei, dass das Gesundheitsministerium laut Vorlage auch Vorgaben zu medizinischen Behandlungen machen darf.
Epidemie-Gesetz setze auch Grundrechte außer Kraft
Der Landesverband der Hebammen lehnt den Entwurf ab, stößt sich besonders an der „Generalermächtigung für die Landesregierung zur Zwangsrekrutierung“.
Für die Kommunen in NRW betont etwa der Städte- und Gemeindebund, dass das geplante Gesetz bei einer epidemischen Lage sehr weite Eingriffe des Gesundheitsministerium in die Krankenhausstruktur zulasse. Das müsse auf jeden Fall zeitlich begrenzt werden und verhältnismäßig bleiben. Zudem will der Verband das Land verpflichten, dass es alle etwaigen zusätzlichen Kosten vollständig übernimmt.
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Für die Gewerkschaften sieht Verdi einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen. Mit den Betroffenen sei aber kein Abstimmungsverfahren vorgesehen. „Das ist völlig inakzeptabel“. Der DGB bemängelt „den Umfang und die beschriebene Rigorosität, mit der hier Grundrechte und Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt werden sollen. Das ist aus Sicht des DGB verstörend und kann keinesfalls hingenommen werden.“
Epidemie-Gesetz sei Blankoscheck und Verfassungsbruch
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Dem Rechtswissenschaftler Christoph Gusy aus Bielefeld zufolge werden „Demokratie und Rechtsstaat in NRW durch die Vorlagen nicht fundamental bedroht.“ Allerdings müssten die Grenzen der Notbefugnisse eindeutig festgelegt und die Ausrufung eines Pandemiefalls gesetzlich befristet werden. Der Entwurf enthalte Einschränkungen der Rechte von Parlamenten, Körperschaften und Bürgern, die „experimentellen Charakter“ hätten. Er umfasse Regelungen, für die es in der Landesgeschichte keine Vorbilder gebe. Daher sei eine nachträgliche Evaluation geboten.
Die Opposition im Düsseldorfer Landtag hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits gewarnt, im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus das Maß zu verlieren. Die Grünen sehen einen „Blankoscheck“ für die Regierung, die SPD spricht von einem Verfassungsbruch, die AfD von einer „Bauchlandung“. Alle Fraktionen zeigten sich aber bereit, nach einer Korrektur zu einer schnellen Einigung zu kommen. (dpa)