Berlin. In der Corona-Krise droht vielen Menschen Geldnot. Um das Schlimmste abzuwenden, gelten nun Sonderregeln für Mieter und Verbraucher.
Seit diesem Mittwoch gelten die neuen Regeln zum verbesserten Schutz von Mietern und Verbrauchern in der Corona-Krise. Die in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regelung legt fest, dass Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie gekündigt werden kann.
Die Miete bleibt für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. Die entstandenen Mietschulden aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die nicht gezahlte Miete auf den Auswirkungen der Pandemie beruht.
Corona-Krise: Zahlungsaufschub für bestimmte Verträge
Verbraucher erhalten mit dem Gesetz außerdem einen Zahlungsaufschub für Verträge der Grundversorgung, die vor dem 8. März geschlossen wurden. Für Kleinstgewerbetreibende gilt entsprechendes für andauernde Vertragsverhältnisse, die zur Eindeckung mit Leistungen dienen, „die für die wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs wesentlich sind“.
Das Leistungsverweigerungsrecht ist zunächst bis zum 30. Juni befristet. Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März geschlossen wurden, werden Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, gestundet. Die Betroffenen müssen aber den Nachweis erbringen, dass sie wegen der Corona-Krise Einnahmeausfälle haben.
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erhofft sich von den Regelungen eine Verschnaufpause für die Mieter: „Die Regelungen stellen sicher, dass Mieter und Gewerbetreibende in dieser schwierigen Zeit nicht ihr Zuhause oder ihr Betriebs- oder Ladenlokal verlieren.“ Mieter, Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende erhielten so genügend Zeit, um staatliche Hilfen und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. (küp/dpa)
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