Berlin. Der Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ der AfD als rechtsextremistisch ein und wird ihn verschärft beobachten. Das sind die Gründe.

Björn Höckes AfD-„Flügel“ ist rechtsextremistisch. So wird er seit Donnerstag vom Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft. Amtschef Thomas Haldenwang sieht mittelbar einen Zusammenhang zwischen den vielen rechtsmotivierten Gewalttaten der letzten Jahre und der Hassrhetorik. Die einen predigen Hass, die anderen schreiten zur Tat.

Im Klartext: Björn Höcke und Co. werden als geistige Brandstifter betrachtet und künftig verschärft beobachtet. Gründe und Folgen dieser Entscheidung, die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wie begründet der Verfassungsschutz die neue Gangart?

Mit fortlaufend Verstößen von Funktionären und Anhängern des „Flügels“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und einer verstärkten Vernetzung im rechtsextremistischen Spektrum. Eine Fundgrube sind Höcke-Reden, wo die Zuwanderung von Muslimen schon mal als „Zivilisationsbruch“ bezeichnet wird.

Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus sickerten in die alltägliche Wahrnehmung ein, warnte Haldenwang. Dies geschehe im Internet, im Stadion, auf der Straße oder in der politischen Arena. „Aus diesem Nährboden erwachsen allzu oft auch Gewalttaten.“

Was sind die Folgen?

Ab jetzt kann der „Flügel“ mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden: V-Leute können eingeschleust, „Flügel“-Funktionäre beschattet oder die Kommunikation überwacht werden. In jedem Fall muss die Maßnahme aber „verhältnismäßig“ und damit gerichtsfest sein.

Parlamentarier wie Höcke, Oppositionschef im Thüringer Landtag, genießen einen größeren Schutz vor Ausspähung als andere Anhänger. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf zum Beispiel nicht in die Akten des Verfassungsschutzes einfließen. „Flügel“-Leute, die im öffentlichen Dienst sind, machen sich angreifbar. Immerhin hatten sie einen Eid auf die Verfassung geschworen.

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Werden Beamte ihren Job los?

Der Beamtenbund warnt Mitarbeiter in Behörden vor einer Aktivität im „Flügel“. Verbandschef Ulrich Silberbach spricht von „Alarmzeichen“. Er betonte gegenüber unserer Redaktion, „ ich kann alle Kolleginnen und Kollegen nur auffordern, sich dort nicht zu engagieren“. Er ergänzte, „egal ob links- oder rechtsextremistisch: Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“.

Indes seien die Hürden für Disziplinarverfahren oder eine Entlassung aus dem Beamtenberuf hoch, solange die Verfassungswidrigkeit des Flügel nicht gerichtlich festgestellt sei. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Thüringer Polizisten, die der AfD-Fraktion im Erfurter Landtag angehören, schon zum Fraktionsaustritt aufgefordert.

Was bedeutet es für die AfD als Gesamtpartei?

Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen drei Kategorien: Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall. Der Prüffall ist die unterste und offenste Stufe. Bei einem Verdachtsfall bestehen Anhaltspunkte für Extremismus. Der Flügel wurde im Januar 2019 so eingestuft. Weil sich die Anhaltspunkte bestätigten, wird er jetzt als verfassungsfeindlich beobachtet.

Die Gesamtpartei gilt als Prüffall, ihre Jugendorganisation wiederum als Verdachtsfall. Da mindestens 20 Prozent der AfD-Mitglieder dem „Flügel“ zugerechnet werden, die Gruppe an Einfluss gewinnt und AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland über Höcke sogar sagt, er sei „die Mitte der Partei“, werden die Rechtsextremen jetzt endgültig zur Belastung. Das könnte in den nächsten Wahl Stimmen kosten.

Es ist gut möglich, dass in absehbarer Zeit auch die AfD und ihre Jugendorganisation höher eingestuft werden. Es kommt jetzt auf die Entwicklung an. Grenzt sich die Basis von ihrem „Flügel“ ab oder ist der „Flügel“ in Wahrheit längst die Basis? Haldenwang ließ jedenfalls keinen Zweifel: „Dies ist eine Warnung an alle Feinde der Demokratie.“

Wie geht es weiter im Kampf gegen Rechts?

Es stehen ein Lagebild über Extremisten im öffentlichen Dienst und weitere Vereinsverbote an. Zuletzt war „Combat 18“ verboten worden. Nach Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes gibt es in Deutschland rund 32.000 Rechtsextremisten. Die Behörde stuft etwa 13.000 von innen als gewaltbereit ein.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Die AfD wusste, was auf sie zukam, und hatte im Vorfeld Stellungnahmen von Funktionären veröffentlicht, in denen sie frühere Äußerungen zum Islam, Einwanderung und Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Aus den Bundesländern gab es Lob.

In Thüringen wurde die AfD – Höckes Landesverband – von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft. Grünen-Chef Robert Habeck sagte, „der Verfassungsschutz sollte aber noch einen Schritt weitergehen und die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen“.

Wird der „Flügel“ aufgelöst?

Die Strömung gibt es seit fünf Jahren. Sie ist zu groß und zu einflussreich, um aufzugeben. Aber Höcke wird sich möglicherweise vorsichtiger äußern. Denkbar ist auch, dass seine internen Gegner jetzt Mut fassen, aufbegehren.

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