Münster. Nach dem G7-Gipfel muss der Bund Polizisten zahlreiche Überstunden nachvergüten. Die Beamten hatten in ihrer Freizeit Bereitschaftsdienste.
Schlappe für den Bund: Nach tagelangen Einsätzen von Bundespolizisten beim G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 muss der Dienstherr nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster noch zahlreiche Überstunden nachvergüten. Die sechs Kläger aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben zum Teil ein Anrecht auf bis zu 200 Stunden mehr Freizeitausgleich - rund vier Wochen dienstfrei. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 1 A 1512/18).
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Scharfe Kritik an den Richtern der Vorinstanz
Das Oberverwaltungsgericht kassierte damit mehrere Urteile aus der ersten Instanz am Kölner Verwaltungsgericht und übte scharfe Kritik an den Richter-Kollegen. „Für uns war die Entscheidung eindeutig“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Auch wenn in Dienstplänen und Befehlen die Einsatz-, Bereitschafts- und Ruhezeiten festgelegt waren, die Realität vor Ort habe anders ausgehen. „Die Ruhezeit war keine autonom zu gestaltende Freizeit für die Beamten.“ (dpa)