Berlin. Der Mordfall Walter Lübcke nimmt eine politische Wendung. Doch viele Fragen bleiben offen. Man sollte keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Unter den unsäglich vielen Verschwörungstheorien wurde schon bald nach der Tat der Verdacht geäußert, dass Walter Lübcke Opfer eines ideologischen Hass-Mörders gewesen sein könnte. Nun scheint sich das zu erhärten.

Der Generalbundesanwalt hätte die Aufklärung andernfalls bei den hessischen Behörden belassen. Wenn er die Ermittlungen an sich zieht, dann doch nur, weil man in Karlsruhe von einer politischen Gewalttat ausgeht.

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Halten wir mal die Fakten fest: Wie so viele Menschen, die Flüchtlingen geholfen und Angela Merkels „Wir schaffen das“ beherzigt haben, wurde der Regierungspräsident in Kassel häufig und heftigst angefeindet, bis hin zu Morddrohungen. Seine Würde wurde sogar über den Tod hinaus verletzt, nachdem viele User im Internet ihre Freude darüber geäußert hatten.

Fall Lübcke: Ein Polizeiversagen darf sich nicht wiederholen

Gegen den Mann, der jetzt verhaftet wurde, spricht eine DNA-Spur. Zum Bild passt, dass er polizeibekannt war und Kontakte zum rechten Milieu hatte. Das gibt dem Fall Lübcke vollends eine sehr politische, sehr unheilvolle Wendung.

Seit den Verbrechen der NSU-Terrorbande kann sich keine Sicherheitsbehörde leisten, das kriminelle (Gewalt-)Potenzial des Milieus zu unterschätzen. Schon die relativ hohe Zahl von „offenen“, also bislang nicht vollstreckten Haftbefehlen,, ruft ein Unbehagen hervor. Ein Polizeiversagen darf sich nicht wiederholen.

Und gerade der Generalbundesanwalt hat in den vergangenen Jahren keinen Zweifel aufkommen lassen, dass er sensibilisiert ist. Das hat er mehrfach auch bewiesen.

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Zum anderen sind da die

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einem Führungskader rechter Hooligans, Skinheads, Neonazis und Angehöriger der Rechtsrock-Szene. Hier dürfte eine Anklage nur eine Frage der Zeit sein.

Die Unschuldsvermutung gilt auch im Fall Lübcke

Dass die Szene nicht nur verbalradikal ist, zeigten in der jüngsten Vergangenheit bereits die Messerattacken auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Rekers und auf ihren Kollegen aus dem sauerländischen Altena. Es gibt tatsächlich ein Muster, das durchaus zum Fall Lübcke passt.

Indes, ein Muster, ein Verdacht, eine Verhaftung, eine Spur, ein Indiz, ja, auch eine differenzierte Anklage ist kein Schuldspruch. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht, ein Richter muss jeden Stein umdrehen. Im Rechtsstaat muss jeder so lange als unschuldig angesehen werden, bis er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist.

Diese Unschuldsvermutung gilt auch für den Verdächtigen im Fall Lübcke. Es kann sich auch herausstellen, dass der 45-Jährige unschuldig ist; oder auch, dass der Mann zwar zweifelsfrei als Täter überführt wird und Kontakte zu Neonazis hatte, der Mord gleichwohl aus ganz anderen Motiven verübt worden ist.

Man muss den Fall nicht extra politisieren

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Dass Grüne, FDP und Linke umgehend eine Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag gefordert haben, ist ein Reflex, den sie besser hätten unterdrücken sollen. Zu diesem frühen Stadium können die Ermittler nicht so viel sagen.

Man muss den Fall nicht extra politisieren. Sollte sich zweifelsfrei herausstellen, dass Lübcke Opfer eines politischen Mordes war, nimmt sein Fall eine neue Dimension an – aber erst dann. Und nur dann.