Familiennachzug: Bamf lehnt Anträge von Flüchtlingen ab
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Berlin. 2019 stellen bisher Hunderte Geflüchtete Anträge, um zu ihren Familien nach Deutschland zu kommen. Doch die Mehrzahl hat keine Chance.
Um den Familiennachzug von Flüchtlingen wurde in der Bundesregierung lange gestritten. Erst nach Monaten einigte man sich auf einen Kompromiss. Das Ergebnis: Monatlich kann insgesamt 1000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern subsidiär Geschützter eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Härtefälle sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Trotzdem hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Hunderte Anträge von Flüchtlingen, die in überfüllten Lagern in Griechenland leben, abgelehnt. In Griechenlands Flüchtlingslagern herrschen menschenunwürdige Bedingungen. Viele Flüchtlinge harren auf Inseln wie Samos oder Lesbos aus. Es gibt zu wenig Essen und Toiletten, die Lager sind überfüllt. Hunderte Flüchtlinge hoffen deshalb darauf, dass sie zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen können.
Flüchtlinge werden vom Bamf abgelehnt
Erste Meldung vom 31. Mai 2019: In den ersten knapp fünf Monaten 2019 stellten die griechischen Asylbehörden 626 Anträge für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen nach Deutschland nachkommen sollten. Davon lehnte das Bamf 472 Anträge ab.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Drei Viertel der Anträge aus Griechenland lehnen die deutschen Behörden somit ab.
Die Bundesregierung gibt keine Details an, warum die Anträge abgelehnt werden. Aus Sicht der Linkspartei und nach Angaben von Hilfsorganisationen etwa auf den griechischen Inseln vor der türkischen Küsten lehnt das Bamf die Anträge aufgrund fehlender Unterlagen ab.
„In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass Übersetzungen gefordert wurden, die nach der Dublin-Durchführungsverordnung nicht notwendig gewesen wären“, sagte die Linken-Politikerin Gökay Akbulut unserer Redaktion.
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Dies sei eine „rechtswidrige Rechtsverweigerung“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete. „Für die Menschen, die in Griechenland unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren müssen, ist die Familienzusammenführung häufig der letzte Weg raus aus dem Elend.“
Die Lage in den Camps ist miserabel
Nach der sogenannten „Dublin-Verordnung“ der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und der Schutz von Kindern genießt im EU-Asylrecht besonderen Schutz.
Noch immer sitzen Tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und Chios fest, die meisten von ihnen sind Afghanen, Syrer und Iraker.
So sehen die Flüchtlingsrouten heute aus
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Helfer vor Ort und die Geflüchteten selbst beklagen, dass die Lebensbedingungen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern miserabel sind. Es fehle an wetterfesten Zelten, an Essen und funktionierenden Toiletten. Aufgrund der zugespitzten Situation kam es schon mehrfach zu Gewaltausbrüchen unter den Migranten.
Auch Griechenland lehnt Anträge aus Deutschland ab
Zugleich lehnte auch Griechenland in der Vergangenheit fast alle Anträge auf Übernahme des Asylverfahrens aus Deutschland ab.
Demnach wurden „als Ablehnungsgründe unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt“. Auch das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor.
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