Essen. . Die NPD muss in einigen Städten ihre Wahlplakate entfernen. So urteilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die Revier-Städte handeln.

Die Partei NPD muss in Mönchengladbach ihre Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ entfernen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gab dem Oberbürgermeister der Stadt recht. Er hatte die NPD aufgefordert, die Aushänge unkenntlich zu machen oder abzuhängen. Einen Eilantrag der rechtsextremen NPD gegen die Verfügung wies das Gericht zurück.

Zuvor wurden ähnliche Entscheidungen in Dresden und Schwerin getroffen. Auch die Kommunen im Ruhrgebiet lassen den Fall nun für sich prüfen. Einige sind sogar bereits dabei, Wahlplakate abzuhängen.

„Wir gehen der Frage gerade nach“, sagt Thomas Sprenger von der Stadt Bochum. Kurz zuvor hatte sie bereits veranlasst, Plakate der Partei „Die Rechte“ wegen antisemitischer und israelfeindlicher Slogans abhängen zu lassen. „Die Bauordnung prüft im Moment die Genehmigung. Es wird jetzt alles sehr schnell gehen, so dass wir zeitnah zu einer Entscheidung kommen und handeln können“, so Sprenger. Dann würden sie umgehend die NPD auffordern, die Plakate auf ihre Kosten zu entfernen.

„Man muss manchmal einfach Flagge bekennen“

In Duisburg geht man ein wenig rigoroser vor: Bereits vergangene Woche hatte sie Anzeige gegen ein Plakat der Partei „Die Rechte“ erstattet und recht bekommen. Nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Dienstag, kümmerte sie sich auch um eine Ordnungsverfügung gegen Plakate der NPD, so Pressesprecherin Susanne Stölting. „Man muss manchmal auch einfach Flagge bekennen“, sagt sie weiter.

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link begrüßt den Entscheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: „Duisburg ist eine weltoffene und tolerante Stadt, das haben wir in der Vergangenheit mit zahlreichen eindrucksvollen Aktionen bewiesen. Für Rechtspopulisten jeglicher Couleur ist in unserer Stadt kein Platz.“

Angezeigte Plakate sind mehrdeutig

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat derweil entschieden, keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass bei sechs Wahlplakaten „die Verletzung von Strafgesetzen nicht hinreichend sicher feststellbar ist“. Gegenstand der Untersuchung waren drei Plakate der Partei „Die Rechte“ mit der Aufschrift „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ sowie mit den Texten „Mit 90 Jahren: Für ihre Meinung inhaftiert! Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck Jahrgang 1928“ und „Wir hängen nicht nur Plakate! Wir kleben auch Aufkleber!“.

Des Weiteren lagen der Staatsanwaltschaft Duisburg drei Plakate der NPD mit den Texten „Wir schaffen Schutzzonen! Widerstand jetzt“ und „Wir lassen die Luft raus aus der Asylpolitik Heimat verteidigen“ sowie mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“ zur Bewertung vor. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet unter anderem, dass die Plakate mehrdeutig sind und daher „stets zumindest auch eine Deutung in Richtung eines strafrechtlich nicht zu beanstandenden Inhalts zulassen“.

In Essen warte man derzeit noch ab, so Pressereferent Patrick Opierzynski. „Es gab bei uns noch keine Beschwerden, und es wurden auch noch keine Plakate mit entsprechendem Inhalt gesichtet.“ Sobald solche jedoch gemeldet würden, lasse man sie prüfen und werde entsprechend handeln.

Straftatbestand der Volksverhetzung

Die Düsseldorfer Richter urteilten, mit dem Aufhängen der Plakate im Stadtgebiet gefährde die NPD die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

Gegen das Urteil aus Düsseldorf ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich. (AZ: 20 L 1449/19) (epd/tl)