Berlin. Bisher dürfen Messer fast überall mitgeführt werden. Das soll sich ändern. Warum ein neuer Gesetzesentwurf viele Sympathisanten hat.

Der Bundesrat berät an diesem Freitag über einen Gesetzentwurf,der das Mitführen von Messern in bestimmten Bereichen verbieten soll. Demnach soll künftig das Mitführen von Klingen in Einkaufszentren, an Bahnhöfen, Haltestellen und bei Großveranstaltungen verboten werden können.

"Niemand braucht ein Messer im Umfeld von Schulen, im Bus oder am Bahnhof", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Freitag in Berlin. Sein Bundesland hatte den Vorschlag gemeinsam mit Bremen in die Länderkammer eingebracht. "Nur wer ein Messer bei sich trägt, kann es im Zweifel auch gegen andere einsetzen. Diese Möglichkeit wollen wir einschränken."

Messer-Verbot? Bundesrat berät über Waffenrecht

Bisher ist es erlaubt, entsprechendes Schneidewerkzeug mit Klingenlängen von bis zu zwölf Zentimetern mit sich zu führen. Offenbar gibt es nun aber die politische Absicht, dieses Recht einzuschränken. Die AfD kritisiert das geplante Messer-Verbot und findet dafür deutliche Worte.Wir zeigen, welche Messer bereits jetzt verboten sind.

Messerangriffe würden „weiterhin in hoher Zahl“ verübt, heißt es dem Artikel zufolge in dem Entwurf der Länder Bremen und Niedersachsen. „Sie sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.“

Welche Messer sind bereits verboten?

Schon jetzt sind einige Messer in Deutschland generelll verboten. Darunter fallen:

  • Butterflymesser
  • Faustmesser
  • Fallmesser
  • Springmesser

30.000 Tote durch Waffen in USA - und keiner tut etwas.

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    Messer-Verbot: An vielen Orten ganz, generell nur kurze Klingen erlaubt

    Konkret sehe das Gesetz vor, dass Waffenverbotszonen auf Orte ausgeweitet werden sollen, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“. Die Wahrscheinlichkeit sei „besonders hoch“, dass es an diesen Orten zu Übergriffen komme.

    1. Grundsätzlich dürften auch andernorts nur noch Messer mit einer feststehenden Klingenlänge von bis zu sechs Zentimetern mitgeführt werden.
    2. Ausnahmen bilden Taschenmesser, die sich nicht mit einer Hand ausklappen und feststellen lassen. Und Springmesser würden, sollte das Gesetz durchkommen, in jeder Variation verboten.
    3. Laut des Berichts der „Saarbrücker Zeitung“ sei eine breite Zustimmung im Bundesrat wahrscheinlich.

    Der Fall des erstochenen Daniel H. in Chemnitz hatte die Debatte um ein Messerverbot, die es seit Jahren gibt, noch einmal befeuert.

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    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits vor Monaten „angesichts offenbar zunehmender Messerangriffe“ eine „gesellschaftliche Grundsatzdebatte über wirksame Gegenmaßnahmen“ gefordert. Es gebe kaum einen Tag, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt würden, hatte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow damals mitgeteilt.

    Experten arbeiten an einer bundesweiten Erfassung von Übergriffen mit Klingen. Die Umsetzung dürfte laut Bundeskriminalamt jedoch mehrere Jahre dauern. Niedersachsen registriert bereits seit zwei Jahren gesondert Straftaten, bei denen Stichwaffen eingesetzt werden. Dort gab es demnach im vergangenen Jahr 3754 Taten mit Messern.

    AfD kritisiert geplante Verschärfung

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    © dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

    Bei der AfD sorgt das geplante Messer-Verbot für Kritik. "Nun so zu tun, als würde ein Verbot das Problem lösen, ist pure Heuchelei" sagte der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. "Kein Einziger wird sich davon beeindrucken oder von Straftaten abhalten lassen." (ses/dpa)