Berlin. Merkel hatte sich kritisch über Böhmermanns Erdogan-„Schmähgedicht“ geäußert. Nun ist die Klage des Moderators dagegen gescheitert.

Für sein „Schmähgedicht“ hat TV-Satiriker Jan Böhmermann einiges an Kritik einstecken müssen. Auch Bundeskanzlerin Anglea Merkel hatte Böhmermann dafür öffentlich kritisiert. Durfte sie das? Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage des ZDF-Moderatoren gegen Merkels Kritik nun abgewiesen. „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit am Dienstagnachmittag im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts.

Jan Böhmermann hatte die Kanzlerin wegen ihrer kritischen Einschätzung des Gedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Er wollte der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen. Formal richtete sich die Klage gegen das Kanzleramt.

Nach dem Urteil steht aberfest: Regierungssprecher Steffen Seibert durfte mitteilen, dass Merkel Böhmermanns „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für einen „bewusst verletzenden Text“ hält. Die Unterlassungsklage des TV-Kritikers ist laut Gericht unzulässig, weil eine Wiederholung der Erklärung nicht zu erwarten ist. Die Bundeskanzlerin ließ durch ihre Anwälte zudem erklären, dass eine Wiederholung der Worte ausgeschlossen ist. Merkel hatte ihre Äußerung bereits im Jahr 2016 einen Fehler genannt.

Anwälte von Böhmermann und Kanzleramt nicht zimperlich

Das Gericht hielt fest: Merkels Äußerung sei keine strafrechtliche Vorverurteilung, sondern ein vertretbares Werturteil. Hinzu kommt: Merkel hatte ausdrücklich den hohen Wert betont, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimisst. Böhmermann-Anwalt Reiner Geulen hatte im Verfahren hingegen betont, Merkels Kritik stelle eine „staatliche Vorverurteilung“ dar.

Die Anwälte waren zuvor am Dienstagvormittag nicht zimperlich miteinander umgegangen. Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen ließ sich mehrere Male zu spitzen Bemerkungen hinreißen, etwa: „Sie werden mich verstehen.“ Die Anwälte des Kanzleramts, Jan Hegemann und Wolfram Hertel, sagten mehrere Male, dass bei den Ausführungen Geulens vieles durcheinander ginge. Weder Jan Böhmermann noch Angela Merkel waren zu dem Gerichtstermin erschienen.

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Böhmermann erzielte Teilerfolg gegen die Kanzlerin

Am Wochenende hatte der Satiriker einen kleinen juristischen Erfolg gegen die Kanzlerin erzielt: Am Sonntag wurde bekannt, dass das Kanzleramt dem ZDF-Satiriker bestimmte Auskünfte erteilen muss, auf die er geklagt hat. Das hatte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts nach einem entsprechenden Bericht des „Tagesspiegel“ bestätigt.

Mit dem satirischen Gedicht „Schmähkritik“ hatte Böhmermann in seiner Fernsehsendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016 einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst.

Böhmermann drohte Merkel wohl schon 2017 mit Klage

Böhmermann hatte angegeben, mit den grobschlächtigen Beschimpfungen Erdogans den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen zu wollen.

Merkel nannte das Gedicht damals „bewusst verletzend“, wie Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete.

Chronik- Die Affäre Böhmermann – Erdogan

Satiriker löst Staatsaffäre aus: Damit hatte Jan Böhmermann wohl nicht gerechnet, als er am 31. März 2016 im „Neo Magazin Royale“ sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vortrug.
Satiriker löst Staatsaffäre aus: Damit hatte Jan Böhmermann wohl nicht gerechnet, als er am 31. März 2016 im „Neo Magazin Royale“ sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vortrug. © imago/STAR-MEDIA | imago stock&people
Dass Böhmermann Erdogan ärgern wollte, ist dagegen anzunehmen. Sonst hätte er das vor vulgärer Sprache nur so strotzende Gedicht wohl nicht auf Türkisch untertiteln lassen. Böhmermann sagte in seiner Sendung, er wolle den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik deutlich machen – und betonte immer wieder, dass man solche Dinge, wie er sie in seinem Gedicht rezitierte, nicht sagen dürfe. Damit bezog der Moderator sich auf die NDR-Sendung „extra 3“.
Dass Böhmermann Erdogan ärgern wollte, ist dagegen anzunehmen. Sonst hätte er das vor vulgärer Sprache nur so strotzende Gedicht wohl nicht auf Türkisch untertiteln lassen. Böhmermann sagte in seiner Sendung, er wolle den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik deutlich machen – und betonte immer wieder, dass man solche Dinge, wie er sie in seinem Gedicht rezitierte, nicht sagen dürfe. Damit bezog der Moderator sich auf die NDR-Sendung „extra 3“. © dpa | dpa/EPA
17. März 2016: Die NDR-Sendung „extra 3“ zeigt das Video „Erdowie, Erdowo, Erdogan“. Der Satire-Beitrag kritisiert die Politik des türkischen Präsidenten – die eingeschränkte Pressefreiheit, der Umgang mit Kritikern und die autokratische Machtpolitik. Daraufhin bestellt das türkische Außenministerium den deutschen Botschafter ein.
17. März 2016: Die NDR-Sendung „extra 3“ zeigt das Video „Erdowie, Erdowo, Erdogan“. Der Satire-Beitrag kritisiert die Politik des türkischen Präsidenten – die eingeschränkte Pressefreiheit, der Umgang mit Kritikern und die autokratische Machtpolitik. Daraufhin bestellt das türkische Außenministerium den deutschen Botschafter ein. © dpa | NDR
22. März 2016: Einem Medienbericht zufolge muss sich der Diplomat Martin Erdmann in einem längeren Gespräch für den Satire-Beitrag rechtfertigen. Nach Angaben aus türkischen Diplomatenkreisen wird in dem Gespräch gefordert, die weitere Ausstrahlung des Videos zu verhindern. Erdmann weist die Forderung zurück. Politische Satire sei in Deutschland von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Deshalb gebe es „weder eine Notwendigkeit noch die Möglichkeit für ein Handeln der Bundesregierung“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.
22. März 2016: Einem Medienbericht zufolge muss sich der Diplomat Martin Erdmann in einem längeren Gespräch für den Satire-Beitrag rechtfertigen. Nach Angaben aus türkischen Diplomatenkreisen wird in dem Gespräch gefordert, die weitere Ausstrahlung des Videos zu verhindern. Erdmann weist die Forderung zurück. Politische Satire sei in Deutschland von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Deshalb gebe es „weder eine Notwendigkeit noch die Möglichkeit für ein Handeln der Bundesregierung“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. © dpa | Jörg Carstensen
31. März 2016: In seiner Sendung „Neo Magazin Royale“, die am Donnerstag auf ZDFneo gezeigt wird, geht Jan Böhmermann auf den Eklat rund um die Einbestellung des deutschen Botschafters in Ankara ein. Er erklärt anhand seines Gedichtes den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik.
31. März 2016: In seiner Sendung „Neo Magazin Royale“, die am Donnerstag auf ZDFneo gezeigt wird, geht Jan Böhmermann auf den Eklat rund um die Einbestellung des deutschen Botschafters in Ankara ein. Er erklärt anhand seines Gedichtes den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik. © dpa | Ben Knabe
1. April 2016: Das ZDF entfernt das Gedicht aus der ZDF-Mediathek und teilt dazu mit: „Die Parodie im ‘Neo Magazin Royale’ vom 31. März zum Umgang des türkischen Ministerpräsidenten mit Satire entspricht nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt.“ Auch im YouTube-Kanal von „Neo Magazin Royale“ ist der Beitrag nicht mehr abrufbar. Die Sendung wird am Abend im ZDF ohne den Beitrag gezeigt.
1. April 2016: Das ZDF entfernt das Gedicht aus der ZDF-Mediathek und teilt dazu mit: „Die Parodie im ‘Neo Magazin Royale’ vom 31. März zum Umgang des türkischen Ministerpräsidenten mit Satire entspricht nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt.“ Auch im YouTube-Kanal von „Neo Magazin Royale“ ist der Beitrag nicht mehr abrufbar. Die Sendung wird am Abend im ZDF ohne den Beitrag gezeigt. © dpa | Arno Burgi
3. April 2016: Jan Böhmermann wendet sich nach „Spiegel“-Informationen an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). In einer privaten Twitter-Nachricht schreibt der Moderator laut des Berichts: „Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann.“ Altmaier antwortet, er werde sich melden, sobald er am Abend in Berlin sei, lässt allerdings dann nicht wieder von sich hören.
3. April 2016: Jan Böhmermann wendet sich nach „Spiegel“-Informationen an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). In einer privaten Twitter-Nachricht schreibt der Moderator laut des Berichts: „Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann.“ Altmaier antwortet, er werde sich melden, sobald er am Abend in Berlin sei, lässt allerdings dann nicht wieder von sich hören. © Getty Images | Adam Berry
3. April 2016: In einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu kritisiert Kanzlerin Angela Merkel das Schmähgedicht als „bewusst verletzend“.
3. April 2016: In einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu kritisiert Kanzlerin Angela Merkel das Schmähgedicht als „bewusst verletzend“. © dpa | Steffen Kugler
4. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert erläutert Merkels Aussagen zum Böhmermann-Gedicht. Merkel habe auf die Konsequenzen verwiesen, die das ZDF bereits gezogen habe. Ferner habe Merkel den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. Diese sei aber nicht schrankenlos.
4. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert erläutert Merkels Aussagen zum Böhmermann-Gedicht. Merkel habe auf die Konsequenzen verwiesen, die das ZDF bereits gezogen habe. Ferner habe Merkel den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. Diese sei aber nicht schrankenlos. © REUTERS | FABRIZIO BENSCH
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll das Auswärtige Amt (AA) noch vor dem Telefonat Merkels mit Davutoglu am Sonntagabend eine interne juristische Prüfung in Auftrag gegeben haben. Rechtsexperten des AA warnen davor, dass gegen Böhmermann wegen der schmähenden Worte gegen Erdogan ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingeleitet werden könne.
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll das Auswärtige Amt (AA) noch vor dem Telefonat Merkels mit Davutoglu am Sonntagabend eine interne juristische Prüfung in Auftrag gegeben haben. Rechtsexperten des AA warnen davor, dass gegen Böhmermann wegen der schmähenden Worte gegen Erdogan ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingeleitet werden könne. © dpa | Jens Kalaene
6. April 2016: Die Mainzer Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ein (Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs). Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit und bestätigte damit einen Bericht vom „Spiegel“. Auch 20 Strafanzeigen von Privatpersonen seien eingegangen. Die Staatsanwaltschaft will das Bundesjustizministerium unterrichten, „um zu klären, ob seitens der Türkei bzw. ihres Staatsoberhauptes ein Strafverlangen gestellt wird“.
6. April 2016: Die Mainzer Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ein (Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs). Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit und bestätigte damit einen Bericht vom „Spiegel“. Auch 20 Strafanzeigen von Privatpersonen seien eingegangen. Die Staatsanwaltschaft will das Bundesjustizministerium unterrichten, „um zu klären, ob seitens der Türkei bzw. ihres Staatsoberhauptes ein Strafverlangen gestellt wird“. © imago/STAR-MEDIA | imago stock&people
7. April 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt auch gegen ZDF-Verantwortliche, gegen die ebenfalls Anzeigen eingegangen sind. Namen werden nicht bekannt.
7. April 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt auch gegen ZDF-Verantwortliche, gegen die ebenfalls Anzeigen eingegangen sind. Namen werden nicht bekannt. © dpa | Fredrik von Erichsen
8. April 2016: Jan Böhmermann sagt seine Teilnahme an der Grimme-Preis-Verleihung ab. Auf Facebook schreibt der Moderator: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe. Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können.“ Böhmermann bekommt in Abwesenheit den Preis für seine Satire rund um den „Stinkefinger“ des griechischen Ex-Finanzministers Yanis Varoufakis verliehen.
8. April 2016: Jan Böhmermann sagt seine Teilnahme an der Grimme-Preis-Verleihung ab. Auf Facebook schreibt der Moderator: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe. Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können.“ Böhmermann bekommt in Abwesenheit den Preis für seine Satire rund um den „Stinkefinger“ des griechischen Ex-Finanzministers Yanis Varoufakis verliehen. © Getty Images | Andreas Rentz
10. April 2016: Die türkische Regierung fordert in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann. Der türkische Botschafter in Deutschland ließ die Forderung dem Auswärtigen Amt zukommen. Die Bundesregierung will den Inhalt der Note prüfen und dann entscheiden, wie mit dem türkischen Verlangen nach Strafverfolgung umzugehen ist.
10. April 2016: Die türkische Regierung fordert in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann. Der türkische Botschafter in Deutschland ließ die Forderung dem Auswärtigen Amt zukommen. Die Bundesregierung will den Inhalt der Note prüfen und dann entscheiden, wie mit dem türkischen Verlangen nach Strafverfolgung umzugehen ist. © imago stock&people | Lumma Foto
Derweil schlägt Böhmermann eine Einladung zur ARD-Talkshow „Anne Will“ aus. Auch seine Sendung „Sanft & Sorgfältig“ mit Moderator Olli Schulz auf radioeins lässt er ausfallen.
Derweil schlägt Böhmermann eine Einladung zur ARD-Talkshow „Anne Will“ aus. Auch seine Sendung „Sanft & Sorgfältig“ mit Moderator Olli Schulz auf radioeins lässt er ausfallen. © dpa | Henning Kaiser
11. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert verkündet, dass die Bundesregierung den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung von Jan Böhmermann prüfen wird. Dies werde ein paar Tage dauern, sagte er in der Bundespressekonferenz. Erste Gespräche dazu gibt es auf Ebene der fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt.
11. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert verkündet, dass die Bundesregierung den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung von Jan Böhmermann prüfen wird. Dies werde ein paar Tage dauern, sagte er in der Bundespressekonferenz. Erste Gespräche dazu gibt es auf Ebene der fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt. © REUTERS | FABRIZIO BENSCH
12. April 2016: Jan Böhmermann sagt die nächste Sendung seines „Neo Magazin Royale“ ab. Grund sei das große Ausmaß der Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator. Es wird bekannt, dass Böhmermann unter Polizeischutz steht. „Ein Streifenwagen steht vor der Tür“, sagt ein Polizeisprecher in Köln. Man stehe auch mit anderen Sicherheitsbehörden im Kontakt. Zuvor habe es eine Beurteilung der Gefährdungslage gegeben.
12. April 2016: Jan Böhmermann sagt die nächste Sendung seines „Neo Magazin Royale“ ab. Grund sei das große Ausmaß der Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator. Es wird bekannt, dass Böhmermann unter Polizeischutz steht. „Ein Streifenwagen steht vor der Tür“, sagt ein Polizeisprecher in Köln. Man stehe auch mit anderen Sicherheitsbehörden im Kontakt. Zuvor habe es eine Beurteilung der Gefährdungslage gegeben. © dpa | Ben Knabe
Der türkische Präsident Erdogan hat auch persönlich Anzeige gegen Böhmermann gestellt. Sein Anwalt, Hubertus von Sprenger, will alle Rechtsmittel ausschöpfen – bis zur letzten Instanz.
Der türkische Präsident Erdogan hat auch persönlich Anzeige gegen Böhmermann gestellt. Sein Anwalt, Hubertus von Sprenger, will alle Rechtsmittel ausschöpfen – bis zur letzten Instanz. © dpa | Presidential Press Office/Spata
„Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch“, sagt der Anwalt von Sprenger im Interview im „heute journal“.
„Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch“, sagt der Anwalt von Sprenger im Interview im „heute journal“. © dpa | Sven Hoppe
13. April 2016: Kai Diekmann verwirrt mit einem angeblichen Interview mit Jan Böhmermann. „Ich sag’ es mal in den Worten des falschen Böhmermann: „Das ganze Leben ist Satire. Man muss sie nur erkennen“, schreibt der Herausgeber der „Bild“-Zeitung auf Twitter. Das angebliche Gespräch zwischen Böhmermann und Diekmann war auf Facebook mit den Worten übertitelt: „Jan Böhmermann bricht sein Schweigen! Das große Interview zum Erdogan-Eklat!“
13. April 2016: Kai Diekmann verwirrt mit einem angeblichen Interview mit Jan Böhmermann. „Ich sag’ es mal in den Worten des falschen Böhmermann: „Das ganze Leben ist Satire. Man muss sie nur erkennen“, schreibt der Herausgeber der „Bild“-Zeitung auf Twitter. Das angebliche Gespräch zwischen Böhmermann und Diekmann war auf Facebook mit den Worten übertitelt: „Jan Böhmermann bricht sein Schweigen! Das große Interview zum Erdogan-Eklat!“ © dpa | Maurizio Gambarini
14. April 2016: Jan Böhmermann will im Streit um sein Erdogan-Gedicht keine Unterlassungserklärung abgeben. Sein Anwalt Christian Schertz bestätigt einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
14. April 2016: Jan Böhmermann will im Streit um sein Erdogan-Gedicht keine Unterlassungserklärung abgeben. Sein Anwalt Christian Schertz bestätigt einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. © dpa | Robert Ghement
15. April 2016: Die Bundesregierung lässt ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten zu. Die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung allerdings umstritten. So gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Die SPD-Ressorts stimmten gegen die Ermächtigung. „Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin.“ Steinmeier räumte ein, es gebe „gute Gründe“ für beide Alternativen einer Entscheidung.
15. April 2016: Die Bundesregierung lässt ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten zu. Die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung allerdings umstritten. So gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Die SPD-Ressorts stimmten gegen die Ermächtigung. „Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin.“ Steinmeier räumte ein, es gebe „gute Gründe“ für beide Alternativen einer Entscheidung. © REUTERS | STAFF
Das ZDF wertet die Zustimmung der Bundesregierung für ein gesondertes Strafverfahren gegen Jan Böhmermann als „politische Entscheidung“. ZDF-Intendant Thomas Bellut sichert Böhmermann die volle rechtliche Unterstützung des Senders zu: „Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen.“ Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz sagt zu der Entscheidung der Regierung: „Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.“ So habe Erdogan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt, die Staatsanwaltschaft müsse daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen. Die Erteilung der Verfolgungsermächtigung sei „rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich“.
Das ZDF wertet die Zustimmung der Bundesregierung für ein gesondertes Strafverfahren gegen Jan Böhmermann als „politische Entscheidung“. ZDF-Intendant Thomas Bellut sichert Böhmermann die volle rechtliche Unterstützung des Senders zu: „Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen.“ Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz sagt zu der Entscheidung der Regierung: „Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.“ So habe Erdogan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt, die Staatsanwaltschaft müsse daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen. Die Erteilung der Verfolgungsermächtigung sei „rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich“. © dpa | Fredrik Von Erichsen
Als Konsequenz aus dem Fall Böhmermann soll der Beleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft werden.
Als Konsequenz aus dem Fall Böhmermann soll der Beleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft werden. © dpa | Jens Kalaene
16. April 2016: Böhmermann nimmt eine vierwöchige Auszeit. Öffentlichkeit und Internet sollten sich „mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren“, schreibt er bei Facebook. „Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht.“
16. April 2016: Böhmermann nimmt eine vierwöchige Auszeit. Öffentlichkeit und Internet sollten sich „mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren“, schreibt er bei Facebook. „Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht.“ © imago stock&people | Future Image
22. April 2016: Bundeskanzlerin Angela Merkel räumt Fehler im Umgang mit der Affäre um das Gedicht Böhmermanns ein. Die Kanzlerin verteidigt aber ihre umstrittene Entscheidung, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan zu ermitteln.
22. April 2016: Bundeskanzlerin Angela Merkel räumt Fehler im Umgang mit der Affäre um das Gedicht Böhmermanns ein. Die Kanzlerin verteidigt aber ihre umstrittene Entscheidung, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan zu ermitteln. © dpa | Bernd Von Jutrczenka
Sie ärgere sich jedoch darüber, dass sie zuvor das Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan als „bewusst verletzend“ kritisiert habe. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre „persönliche Bewertung“ etwas zähle. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel ein.
Sie ärgere sich jedoch darüber, dass sie zuvor das Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan als „bewusst verletzend“ kritisiert habe. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre „persönliche Bewertung“ etwas zähle. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel ein. © REUTERS | HANNIBAL HANSCHKE
04. Mai 2016: Jan Böhmermann  meldet sich erstmals nach dem Skandal in einem Interview zu Wort. Im Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ übt der Moderator scharfe Kritik an Angela Merkel. „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um Freiheit und Menschenrechte geht“, sagte Böhmermann. „Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht.“
04. Mai 2016: Jan Böhmermann meldet sich erstmals nach dem Skandal in einem Interview zu Wort. Im Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ übt der Moderator scharfe Kritik an Angela Merkel. „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um Freiheit und Menschenrechte geht“, sagte Böhmermann. „Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht.“ © REUTERS | MORRIS MAC MATZEN
09. Mai 2016: Recep Tayyip Erdogan beantragt eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner. Es gehe dabei um dessen Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann, sagte Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker. Das Landgericht Köln weist die einstweilige Verfügung zurück. Demnach seien Döpfners Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
09. Mai 2016: Recep Tayyip Erdogan beantragt eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner. Es gehe dabei um dessen Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann, sagte Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker. Das Landgericht Köln weist die einstweilige Verfügung zurück. Demnach seien Döpfners Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. © dpa | Michael Kappeler
11. Mai 2016: Erdogan will gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einreichen, kündigt sein Anwalt Ralf Höcker an.
11. Mai 2016: Erdogan will gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einreichen, kündigt sein Anwalt Ralf Höcker an. © REUTERS | MURAD SEZER
12. Mai 2016: TV-Comeback: Das Thema Erdogan umschifft Jan Böhmermann in der ersten „Neo Magazin Royale“-Folge nach der Fernsehpause zwar, dafür enthüllt der Moderator, dass er und sein Team einen Kandidaten in die RTL-Sendung „Schwiegertochter gesucht“ eingeschleust hätten. So sucht in der aktuellen Staffel der Sendung von Moderatorin Vera Int-Veen der „einsame Eisenbahnfreund“ Robin aus dem Ruhrgebiet „eine Freundin, weil er noch nie eine hatte“. Böhmermann stellt seine Aktion unter den Hashtag „#verafake“.
12. Mai 2016: TV-Comeback: Das Thema Erdogan umschifft Jan Böhmermann in der ersten „Neo Magazin Royale“-Folge nach der Fernsehpause zwar, dafür enthüllt der Moderator, dass er und sein Team einen Kandidaten in die RTL-Sendung „Schwiegertochter gesucht“ eingeschleust hätten. So sucht in der aktuellen Staffel der Sendung von Moderatorin Vera Int-Veen der „einsame Eisenbahnfreund“ Robin aus dem Ruhrgebiet „eine Freundin, weil er noch nie eine hatte“. Böhmermann stellt seine Aktion unter den Hashtag „#verafake“. © dpa | ZDF NEO
13. Mai 2016: Nach den Enthüllungen räumt RTL Fehler ein. Bei der Produktion einer Folge sei die redaktionelle Sorgfaltspflicht vernachlässigt worden, erklärt der Kölner Sender am Freitag. Die Produktion der aktuellen Staffel „Schwiegertochter gesucht“ wird von einem neuen Team übernommen.
13. Mai 2016: Nach den Enthüllungen räumt RTL Fehler ein. Bei der Produktion einer Folge sei die redaktionelle Sorgfaltspflicht vernachlässigt worden, erklärt der Kölner Sender am Freitag. Die Produktion der aktuellen Staffel „Schwiegertochter gesucht“ wird von einem neuen Team übernommen. © dpa | Henning Kaiser
15. Mai 2016: Die erste Folge der Sendung „Fest & Flauschig“ von Jan Böhmermann und Olli Schulz ist bei Spotify zu hören. Darin sprechen die beiden unter anderem über Böhmermanns Fernseh- und Radio-Auszeit. Als Künstler sei er „der kalte Fisch“, der es lustig fände, verklagt zu werden. Als Privatperson hingegen sei er verunsichert, sagt Böhmermann in der einstündigen Folge „Aufbau West“.
15. Mai 2016: Die erste Folge der Sendung „Fest & Flauschig“ von Jan Böhmermann und Olli Schulz ist bei Spotify zu hören. Darin sprechen die beiden unter anderem über Böhmermanns Fernseh- und Radio-Auszeit. Als Künstler sei er „der kalte Fisch“, der es lustig fände, verklagt zu werden. Als Privatperson hingegen sei er verunsichert, sagt Böhmermann in der einstündigen Folge „Aufbau West“. © Spotify
17. Mai 2016: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann und gibt dem Antrag des Staatsoberhauptes teilweise statt. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Erlaubt ist aber etwa weiterhin die Zeile „Sackdoof, feige und verklemmt / ist Erdogan der Präsident“.
17. Mai 2016: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann und gibt dem Antrag des Staatsoberhauptes teilweise statt. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Erlaubt ist aber etwa weiterhin die Zeile „Sackdoof, feige und verklemmt / ist Erdogan der Präsident“. © dpa | Christian Charisius
18. Mai 2016: Die einstweilige Verfügung will Jan Böhmermann allerdings nicht hinnehmen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz erklärt, dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen. Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.
18. Mai 2016: Die einstweilige Verfügung will Jan Böhmermann allerdings nicht hinnehmen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz erklärt, dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen. Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an. © dpa | Henning Kaiser
4. Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten ein. Begründung: Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Auch alle anderen an der „Schmähkritik“ beteiligten Personen werden vom Verdacht freigesprochen.
4. Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten ein. Begründung: Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Auch alle anderen an der „Schmähkritik“ beteiligten Personen werden vom Verdacht freigesprochen. © dpa | Britta Pedersen
10. Februar 2017: Das Landgericht Hamburg gibt der Klage des türkischen Präsidenten teilweise statt. Die Pressekammer verbietet dem Satiriker, „ehrverletzende“ Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen.
10. Februar 2017: Das Landgericht Hamburg gibt der Klage des türkischen Präsidenten teilweise statt. Die Pressekammer verbietet dem Satiriker, „ehrverletzende“ Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. © dpa | David-Wolfgang Ebener
7. Juli 2017: Einen Monat nach dem Bundestag billigt auch der Bundesrat die Abschaffung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Die Majestätsbeleidigung ist damit in Deutschland Geschichte.
7. Juli 2017: Einen Monat nach dem Bundestag billigt auch der Bundesrat die Abschaffung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Die Majestätsbeleidigung ist damit in Deutschland Geschichte. © dpa | Oliver Berg
12. Juli 2017: Der türkische Präsident geht in Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Das hatte entschieden, dass Böhmermann Teile seines „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf. Übrig blieben danach noch sechs Zeilen. Damit fechten beide Seiten das Urteil an – auch der Satiriker hatte Berufung eingelegt.
12. Juli 2017: Der türkische Präsident geht in Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Das hatte entschieden, dass Böhmermann Teile seines „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf. Übrig blieben danach noch sechs Zeilen. Damit fechten beide Seiten das Urteil an – auch der Satiriker hatte Berufung eingelegt. © dpa | Carsten Rehder
15. Mai 2018: Beide kassieren vor Gericht eine Schlappe. TV-Moderator Böhmermann scheiterte mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ebenso scheiterte Erdogan mit dem Antrag, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Verhandelt wurde die Berufung bereits am 27. Februar.
15. Mai 2018: Beide kassieren vor Gericht eine Schlappe. TV-Moderator Böhmermann scheiterte mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ebenso scheiterte Erdogan mit dem Antrag, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Verhandelt wurde die Berufung bereits am 27. Februar. © dpa | Presidential Press Office
16. April 2019: Richterin Rautgundis Schneidereit verkündet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zu einer Klage von Jan Böhmermann: Die Klage wird abgewiesen. Böhmermanns Anwalt hatte erreichen wollen, dass die Bundeskanzlerin einer Wiederholung ihrer Einschätzung nicht wiederholen zu dürfen. Ein entsprechender Eintrag in einem Protokoll der Pressekonferenz mit Steffen Seibert sollte auch geschwärzt werden. Die Klage war nicht erfolgreich.
16. April 2019: Richterin Rautgundis Schneidereit verkündet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zu einer Klage von Jan Böhmermann: Die Klage wird abgewiesen. Böhmermanns Anwalt hatte erreichen wollen, dass die Bundeskanzlerin einer Wiederholung ihrer Einschätzung nicht wiederholen zu dürfen. Ein entsprechender Eintrag in einem Protokoll der Pressekonferenz mit Steffen Seibert sollte auch geschwärzt werden. Die Klage war nicht erfolgreich. © dpa | Kay Nietfeld/dpa
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Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als Fehler. Vor Gericht ging es nun darum, ob die Kanzlerin ihre Einschätzung zurücknehmen muss. Laut einem Medienbericht drohte Böhmermann Merkel schon 2017 mit einer Klage. Böhmermann-Anwalt Reiner Geulen wollte nun konkret erreichen, dass die Bewertung „bewusst verletzend“ aus dem auf der Regierungs-Homepage einsehbaren Protokoll der Sitzung der Bundespressekonferenz geschwärzt oder zumindest mit einer Fußnote versehen wird.

Die Anwälte des Kanzleramts wollten hingegen nicht, dass ein „historisch richtiges Protokoll“ geändert wird. Sie betonen, Merkels „bewusst verletzend“ sei eine politische Bewertung gewesen — keine rechtliche. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Geulen verwies während der Verhandlung immer wieder auf kriminelle türkische Rocker in Deutschland, die Böhmermann und seine Familie konkret bedrohten. Merkel habe mit ihrer Bewertung Böhmermann „ans Messer geliefert“.

Merkel las vom „Schmähgedicht“ nur auf bild.de

In einem Schreiben an das Kanzleramt warf Böhmermanns Anwalt Christian Schertz Merkel damals vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt“, wie der „Tagesspiegel“ berichtet.

Wie nach einer Auskunftsklage des „Tagesspiegel“ gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 6 S 9.17) bekannt ist, informierte sich die Kanzlerin allein auf bild.de über das „Schmähgedicht“. Dort wurde der Text jedoch nur zusammengeschnitten und stark gekürzt wiedergegeben.

Erdogan bekam teilweise Recht

Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf „ehrverletzende“ Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten.

Zur Klage gegen Merkel wollen sich weder Böhmermann noch das Kanzleramt vor Beginn des Prozesses äußern. Ein Regierungssprecher teilte lediglich mit: „Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert.“

(les/ak/dpa)

Die Böhmermann-Affäre im Überblick

• 31. März 2016: In seiner ZDFneo-Sendung „Neo Magazin Royale“ verwendet der Satiriker in einer „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.
• 10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.
• 15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.
• 17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine „Schmähkritik“ zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen.
• 2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Sein Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein.
• 4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.
• 13. Oktober: Eine Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung der Ermittlungen weist die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück.
• 2. November: Vor dem Hamburger Landgericht wird der Fall Böhmermann im sogenannten Hauptsacheverfahren verhandelt.
• 25. Januar 2017: Das Kabinett beschließt, den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
• 10. Februar 2017: Das Hamburger Landgericht verbietet dem Satiriker erneut, „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen. Böhmermann fechtet die Entscheidung an.

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(Alexander Kohnen mit dpa-Material)