Berlin. Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Ein Jobcenter greift deshalb zu einer drastischen Maßnahme.

Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz zu melden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, gebe es in Westerburg in Rheinland-Pfalz nur wenig bezahlbaren Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Der Beitrag zeigt zum Teil erbärmliche Zustände auf dem Campingplatz: Es gibt keine Heizung, kein fließendes Wasser.

Damit Hartz-IV-Empfänger nicht auf der Straße landen, werden sie von der Arge (ARbeitsGEmeinschaft) zu dem nur wenige Kilometer von Westerburg entfernten Campingplatz geschickt, um dort in einem Wohnwagen zu leben. Mit dem Titel „Abgeschoben mit Hartz IV“ kritsiert das ZDF das Jobcenter.

Hartz IV: Politik muss Lösungen finden

Das Jobcenter schiebt die Verantwortung von sich, sieht sich nicht in der Pflicht. Und tatsächlich: Dem Gesetz zufolge haben Hartz-IV-Empfänger kein Anrecht darauf, dass ihnen der Staat eine Wohnung finanziert, die über einer von der Stadt festgelegten Summe liegt.

Darüber hinaus dass Arbeitslose bei einer Bewerbung auf eine Wohnung mit anderen konkurrieren. Die Wahl des Vermieters fällt dann häufig auf Menschen mit geregeltem Einkommen. Vor allem für Menschen, die alleine leben und Hartz IV beziehen, finden so häufig nur schwer eine Wohnung, weil es schlicht an bezahlbarem Wohnung fehlt. Die Politik ist also gefragt, Lösungen für das Problem zu finden.

Hartz IV: Campingplatz ist letzter Ausweg

Auf dem Campingplatz leben bereits 30 Dauermieter, etwa ein Drittel von ihnen sind auf Hartz IV angewiesen. Auch viele

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Nachfragen unserer Redaktion beim Jobcenter zu dem Fall lassen Fragen offen. Besonders dramatisch ist dabei der Fall eines 84-Jährigen, der sich mit seiner mit Hartz-IV aufgestockten Rente keine richtige Wohnung leisten kann.

Das Jobcenter sieht sich für den Fall nicht zuständig.
Das Jobcenter sieht sich für den Fall nicht zuständig. © dpa | Jan Woitas

„Die Arge schickt Leute hier her, weil es in der Stadt und im Umkreis nichts gibt“, sagt der Betreiber des Campingplatzes, Michael Graf zu „Frontal 21“. Die Arge bezahle dann auch die Miete. Graf erzählt, dass für viele aus der Umgebung der Campingplatz die letzte Option sei. Er kümmere sich um sie und schaue, dass er diese Leute wieder auf den „richtigen Weg“ bringe.

Der Campingwagen ist mit einer normalen Wohnung nicht zu vergleichen: Im Wohnwagen gibt es kein fließendes Wasser, keine richtige Heizung.

Wie viele Menschen aufgrund der Wohnungsnot in Städten dauerhaft auf Campingplätzen leben, ist nicht bekannt.

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Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe hatten 2017 etwa 860.000 Menschen in Deutschland keine Wohnung.

Hartz-IV-Empfänger auf Sozialwohnungen angewiesen

Darüber hinaus gibt es heute etwa 60 Prozent weniger Sozialwohnungen als noch vor 20 Jahren – vor allem für Hartz-IV-Empfänger ist die Zahl besorgniserregend. Sie sind auf Sozialwohnungen angewiesen.

Hartz-IV -Sanktionen- So hart geht der Staat gegen Arbeitslose vor

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    Was passiert, wenn sie keine Wohnung finden, zeigt „Frontal 21“ auf drastische Weise. Das Magazin berichtet über einen 84-jährigen Bewohner, der in einem Wohnwagen lebt - ohne fließendes Wasser, ohne richtige Heizung. Eine richtige Wohnung könne er sich nicht leisten. Für den Wohnwagen zahlt er dem Beitrag zufolge 250 Euro plus Strom. Für Aufregung sorgt auch der Fall von Ingrid W:

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    Ein Rentner in Rheinland-Pfalz lebt auf dem Campingplatz statt in einer Sozialwohnung – ohne fließend Wasser. (Symbolbild).
    Ein Rentner in Rheinland-Pfalz lebt auf dem Campingplatz statt in einer Sozialwohnung – ohne fließend Wasser. (Symbolbild). © imago/Westend61 | imago stock&people

    Eine Betreuerin vom Amt habe ihm zwar eine Wohnung besorgt. Aus der sei er aber nach kurzer Zeit wieder ausgezogen. Denn auch in dem Haus habe es keine richtige Heizung gegeben. Die Toilette habe er nur über eine Treppe erreichen können, was für den körperlich beeinträchtigten 84-Jährigen eine große Hürde gewesen sei. Deshalb habe er sich in der Nacht einen Eimer neben das Bett gestellt. Nun lebt er wieder in seinem Wohnwagen.

    Eine Betreuerin des Arbeitskreises „Menschenunwürdige Grundsicherung“ kümmert sich um den Mann. Sie macht den Behörden schwere Vorwürfe. „Das ist menschenunwürdig, Menschen dort abzustellen und zu vergessen.“ Das dürfe es in einem so reichen Land wie Deutschland nicht geben, sagt sie. Sie wirft den Behörden Versagen vor.

    Jobcenter sieht sich für Fall des 84-Jährigen nicht zuständig

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    Eine Petition forderte Spahn später dazu auf, selbst einen Monat von Hartz IV zu leben. Diesen Vorschlag lehnte der Gesundheitsminister ab.

    Auf eine Anfrage unserer Redaktion dementiert das Jobcenter, dass es Arbeitslose den Campingplatz als Wohnort empfiehlt. Dadurch würde die vom „Jobcenter angestrebte Integration der Leistungsempfänger ins Arbeitsleben erschwert.“ Deshalb bestehe seitens des Jobcenters kein Interesse an diesem Wohnort.

    Behörde schiebt Verantwortung von sich

    Ob das auch auch für den Fall des 84-Jährigen gilt, der sein Berufsleben längst hinter sich gelassen hat, teilt das Jobcenter auf Anfrage mit: „Der im Bericht aufgegriffene Fall des 84-Jährigen fällt nicht in die Zuständigkeit des Jobcenters. Wir können hier daher keine Auskunft erteilen.“

    Und weiter: „Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir noch ergänzend anmerken, dass die Jobcenter generell nur für erwerbsfähige Menschen bis zur Erreichung des Rentenalters zuständig sind.“

    Den „Frontal 21“-Beitrag finden Sie hier.