Köln . . Dürfen die Rodungen im Hambacher Forst weitergehen? Der Richter, der das entscheiden soll, schlägt den Parteien einen Vergleich vor.

Im Streit um die Zukunft des Hambacher Forsts hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vergleich vorgeschlagen. Der Energiekonzern RWE soll demnach bis Ende 2020 auf Rodungen verzichten, der Umweltschutzverband BUND dafür seine Klage zurückziehen. Der Hambacher Forst müsse zur Ruhe kommen, mahnte der Vorsitzende Richter Holger Maurer in einer Gerichtssitzung am Dienstag.

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Das gelte für alle Seiten - auch für die Umweltschützer, die in dem Wald zeitweise bis zu 80 Baumhäuser bewohnt hätten. «Was da im Wald passiert.. also, wenn ich ein Tier wäre, ich weiß nicht», sagte Maurer. An RWE gewandt, meinte er: «Der Hambacher Forst ist inzwischen ein Symbol geworden.»

Juristisches Tauziehen wird noch lange dauern

Vermutlich sei es sowieso ganz egal, wie das Gericht urteilen würde: Der Gang durch die Instanzen werde sich danach noch so lange hinziehen, dass es sowieso zu keinerlei Rodungen bis Ende nächsten Jahres mehr kommen würde.

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt eine Klage des BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Braunkohletagebaus für die Jahre 2018 bis 2020. Darin sind auch die geplanten Rodungen im Hambacher Forst geregelt. (dpa)