Düsseldorf. . Persönliche Daten dürfen an Schulen in NRW nicht über WhatsApp versendet werden. Dazu zählen zum Beispiel Krankmeldungen oder Adressen.
In Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer mit Eltern und Schülern keine sensiblen personenbezogenen Daten über WhatsApp austauschen. Der Messengerdienst erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, erklärte das NRW-Schulministerium auf Anfrage in Düsseldorf. Zu persönlichen Daten zählen etwa Adressen, Telefonnummer, Noten, Beurteilungen oder Krankmeldungen.
Es gebe in NRW aber kein grundsätzliches Verbot, moderne Kommunikationsmedien wie WhatsApp an Schulen einzusetzen, solange die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden, stellte das Ministerium klar. In dem Fall liege die Entscheidung im Ermessen der Lehrer, Schüler und Eltern und sei keine «dienstliche Kommunikation», die die Schulleitung zu verantworten habe. Sinnvoll sei es, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und anderer Betroffener einzuholen, empfahl das Ministerium.
Keine einheitliche Linie
Bundesweit fällt die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern über WhatsApp häufig in eine Grauzone. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben manche Bundesländer - etwa Baden-Württemberg - den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst auszutauschen. Es gibt jedoch keine einheitliche Linie, und manche Verbote werden in der Praxis unterwandert. Niedersachsen lotet Möglichkeiten für eine «datenschutzkonforme Messenger-Nutzung an Schulen» aus.
WhatsApp steht vor allem wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA in der Kritik. (dpa)