Berlin . Ab 2020 zahlen die Kassen für Fettabsaugungen. Das gilt aber nur für Frauen, die die stärkste Form der Fettverteilungsstörung haben.
Es ist eine Krankheit, die ausnahmslos Frauen trifft und gegen die auch keine Diät hilft. Etwa drei Millionen Frauen in Deutschland leiden darunter, dass sich an Armen und Beinen mehr Fettgewebe bildet als üblich. Mediziner sprechen von einem Lipödem, von einer „krankhaften Fettverteilungsstörung“. Dagegen hilft oft nur, das Fett abzusaugen.
Das Problem dabei: Bisher zahlen die gesetzlichen Kassen den Eingriff nicht. Der medizinische Nutzen des Absaugens sei nicht hinreichend belegt, hieß es immer wieder. Jetzt aber gibt es Bewegung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 2020 zahlen Krankenkassen das Fettabsaugen für Frauen, die unter Lipödemen leiden
- Die Regelung gilt nur für den stärksten Lipödem-Grad, die Stufe 3
- Zunächst wird nur bis 2024 das Fettabsaugen bezahlt
- Gesundheitsminister Jens Spahn begrüßt die Regelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzte, Krankenhäuser und Kassen festlegen, welche Behandlungsmethoden bezahlt werden, hat eine Entscheidung getroffen: Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, können sich das Fett bald auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse absaugen lassen.
Das geht aus einem Brief des Ausschusses an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor. Die Regelung soll zunächst bis 2024 gelten.
Es gibt keine akzeptablen therapeutischen Alternativen
„Die Leistung steht den betroffenen Frauen mit Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 zur Verfügung“, heißt es in dem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Besonders schwer betroffene Frauen „haben den höchsten Leidensdruck und für sie gibt es keine akzeptablen therapeutischen Alternativen“, schreibt der Vorsitzende des Ausschusses, Josef Hecken.
Stadium 3 bedeutet, dass die Frauen von sehr großen Fettlappen betroffen sind, die sie unter anderem beim Gehen behindern und die sich in der Unterhaut verhärten.
Frauen, bei denen die „Lipödem“ genannte Krankheit im Stadium 1 oder 2 auftritt, können allerdings noch nicht von der Regelung profitieren.
Das bedeuten die Lipödem-Stufen:
- Stadium 1: Die Haut ist gleichmäßig, das Gewebe ist verdickt und weich. Betroffen sind vor allem Gesäß und Hüfte.
- Stadium 2: Die Haut weist Dellen und Knoten auf, das Gewebe ist dick, aber noch weich. Betroffen ist der Bereich vom Gesäß bis zu den Knien
- Stadium 3: Die Haut ist vom Gesäß bis zu den Knöcheln mit großen Fettlappen versehen, das Gewebe ist dick und verhärtet, es bilden sich Scheuerwunden. Die Gelenke sind derart belastet, dass es zu X-Beinen kommt.
Spahn: „Gute Nachricht für Tausende Frauen“
Minister Spahn begrüßte die Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen“, sagte er unserer Redaktion.
Der Streit um den medizinischen Sinn der Fettabsaugung dauert bereits vier Jahre – was auch der Grund ist, weshalb der Gesundheitsminister den politischen Druck auf den Bundesausschuss erhöhte.
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Sein Ministerium werde künftig allein und ohne Zustimmung des Ausschusses darüber entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen, sagte er damals.
Befristung bis 2024
Eine entsprechende Regelung sollte in
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Diese Pläne will Spahn laut dem Bundesgesundheitsministerium nun zurückziehen.
Gleichwohl will der CDU-Politiker die Verfahren im Bundesausschuss deutlich beschleunigen. So sollen die Fristen verkürzt werden, in denen das Gremium Entscheidungen treffen muss. Das Gesundheitsministerium soll in den Fällen, in denen diese Fristen nicht beachtet werden, strittige Fälle selbst entscheiden können.
Lipödeme bereits seit 2014 Thema im Bundesausschuss
Das Thema Lipödem hatten die Vertreter der Patienten im Bundesausschuss das erste Mal im Jahr 2014 auf die Tagesordnung gebracht. Erst drei Jahre später hatte das Gremium dann zwar „Behandlungspotenzial“ festgestellt, aber entschieden, dass es noch nicht genügend aussagekräftige wissenschaftliche Studien gebe, damit die Kassen die Fettabsaugung als Standardleistung bezahlen.
Deshalb sollte eine neue Studie dazu starten. Patienten, die sich dafür zur Verfügung stellen, sollen erst im nächsten Jahr gefunden werden. Das Ergebnis soll dann weitere zwei Jahre später vorliegen.
Kritik am Bundesausschuss – wegen Verschleppung
An diesem Zeitplan hält der Bundesausschuss auch jetzt noch fest, wie der Vorsitzende Hecken in dem Brief betonte. Deshalb sollen die Krankenkassen die Kosten für besonders schwere Fälle zunächst nur bis zum Jahr 2024 erstatten.
Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der neuen Studie soll auch entschieden werden, ob Frauen mit weniger schweren Lipödemen das Fettabsaugen von ihrer Kasse bezahlt bekommen.
Im Bundesgesundheitsministerium wird auf zahlreiche andere Fälle verwiesen, in denen der Bundesausschuss, in dem Ärzte, Krankenhäuser und Kassen fernab von politischem Einfluss agieren, Entscheidungen verschleppt hat.
Kritik von den Krankenkassen und der SPD
So sei über die Aufnahme der Systemischen Psychotherapie in die Liste der Kassenleistungen seit sechs Jahren nicht entschieden worden. Entscheidungen über die Finanzierung bestimmter Tests beim Brustkrebs (Mammakarzinom), die die Kassen seit 2013 bezahlen wollen, seien bis 2023 ausgesetzt worden.
Andere Entscheidungen, etwa über die Bezahlung eines bestimmten Verfahrens der Computertomografie, laufen seit mehr als zehn Jahren. Gleichwohl hatte Spahn für seinen Vorstoß beim Fettabsaugen viel Kritik einstecken müssen, unter anderem von den Krankenkassen, der SPD und seiner eigenen Bundestagsfraktion.