Düsseldorf. . Das NRW-Justizministerium nennt Details zum Tod in der JVA Werl. Der Häftling sei gegen Brust und Bauch getreten worden. SPD geht Minister an.
Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl soll kurz vor seinem plötzlichen Herztod Ende Oktober mehrfach von einem Gefängnisbediensteten in Bauch- und Brustbereich getreten worden sein. Dies gab das Justizministerium im Rechtsausschuss des Landtags bekannt. Offenbar war der 59-jährige Gefangene, der zuvor in seiner Zelle randaliert haben soll, zum Zeitpunkt der Tritte bereits überwältigt worden, um in eine Spezialzelle getragen zu werden.
Die SPD-Opposition im Landtag kritisierte die Informationspolitik des angeschlagenen Justizministers Peter Biesenbach (CDU): „Wieder fließen die Informationen nur tröpfchenweise und wieder erfährt das Parlament erst auf Umwegen die wahre Dimension des Falls.“ Durch Recherchen der Westfalenpost war überhaupt erst öffentlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg in diesem Fall gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen Körperverletzung ermittelt. Die Obduktion der Leiche habe aber ergeben, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer Gewaltanwendung und dem Tod des Mannes gebe: „Wir ermitteln nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge.“
Keine zweite Obduktion vorgesehen
Der Gefangene litt an einem Herzfehler. Das Justizministerium räumte allerdings ein, dass der Rechtsmediziner zum Zeitpunkt der Obduktion noch keine Kenntnis von den vorangegangenen Tritten hatte. Eine weitere Obduktion ist dennoch laut Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen. Dazu gebe das Verletzungsbild der Verstorbenen keinen Anlass.
Der Gefangene saß in Werl nur eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Körperverletzung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Herztod am 27. Oktober eine natürliche Todesursache festgestellt und Fremdverschulden ausgeschlossen. Die JVA habe von einer Vorerkrankung keine Kenntnis gehabt, sagte damals Anstaltsleiterin Maria Look. Als der Mann am Vortag ins Gefängnis gebracht wurde, habe er sich nicht untersuchen lassen.
Untersuchung blieb ohne Erkenntnisse
Wie das Ministerium später gegenüber der Vollzugskommission des Landtags präzisierte, stimmte das so nicht. Der Häftling sei zwar durch aggressives Verhalten und fehlende Bereitschaft zur Kooperation in Bezug auf Vorerkrankungen aufgefallen. Doch weiter hieß es: „Die Zugangsuntersuchung verlief daher zwar erschwert, konnte aber durchgeführt werden und verlief ohne weitergehende Erkenntnisse.“