Dortmund. . Kracht es auf den Straßen, erschweren Neugierige zunehmend die Arbeit von Polizei und Rettungskräften – auch, weil sie vor Ort filmen.

Landesregierung und Polizei fordern eine schärfere gesellschaftliche Ächtung von Gaffern, die bei Unfällen fotografieren. Anlass ist ein Vorfall auf der A 44 bei Unna. Dort war ein bewusstloser Familienvater auf dem Seitenstreifen trotz notärztlicher Hilfe gestorben. Den Kampf um das Leben des Mannes hatten gleich mehrere Fahrer auf der Gegenfahrbahn fotografiert oder gefilmt, nachdem sie deutlich abgebremst und so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatten.

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Scharfe Worte wählt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): „Gaffen geht gar nicht – da gibt es für mich keine Diskussion! Während die Opfer in derselben Sekunde um ihr Leben kämpfen, denken die Gaffer nur an das Handyvideo ihres Lebens“, so Reul. Das sei für ihn Voyeurismus in seiner übelsten Form. „Die Vorfälle häufen sich“, sagt Dortmunds Polizeisprecher Kim Freigang, der für Szenen wie auf der A44 nur Abscheu empfindet. Die Beamten vor Ort hätten Bilder von den Gaffern gemacht. Gegen sechs Verdächtige wurde Strafanzeige erstattet. Die Polizei will weiter zu diesem Mittel greifen, wenn es die Situation erlaube. Und jeder sollte sich fragen, ob er als Opfer eines Unfalls fotografiert werden möchte.

Nur gucken ist nicht verboten

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Auch aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei nimmt die Zahl der fotografierenden Gaffer weiter zu. „Schaulustige gab es immer und gucken ist nicht verboten“, sagt NRW-Chef Michael Mertens. Aber wer filme oder fotografiere, verhalte sich respektlos. Die Täter müsse man stärker an den Pranger stellen. Mertens begrüßt, dass Polizeipräsidien dabei offensiver vorgingen und die sozialen Medien nutzten – so wie die Hagener Polizei, die Gaffern vorhielt: „Schämt Euch!“

Für den Wuppertaler Psychologie-Professor Wilfried Echterhoff ist Neugier menschlich. Eine Grenze sei aber überschritten, wenn das Abbremsen nicht aus Empathie und dem Willen zu helfen geschehe. „Wer fotografiert, will sich mit den Aufnahmen später wichtig und interessant machen.“ Echterhoff glaubt, dass das Problem nicht über Sanktionen in den Griff zu bekommen ist. „Die Menschen müssen begreifen, dass sie sich falsch verhalten.“

Bloßes Gaffen kann laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer allerdings Bilder macht, die die Hilflosigkeit anderer Personen zur Schau stellen, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.