Düsseldorf. . Politiker in NRW fürchten, dass Rechtsextreme bei der nächsten Schöffenwahl antreten könnten. Sie sehen eine Gefahr durch „Neonazis als Richter“.
Eine mögliche Unterwanderung des Schöffen-Amtes an NRW-Gerichten durch Rechtspopulisten sorgt in der Landespolitik für Unruhe. SPD und Grüne haben Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aufgefordert, den Rechtsausschuss des Landtags am Mittwoch in einer „Aktuellen Viertelstunde“ zu informieren.
„Neonazis als Richter sind eine große Gefahr für unseren Rechtsstaat“, sagte SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers am Montag. Die Landesregierung müsse umfassend ihren Kenntnisstand darlegen über Versuche rechtsextremistischer Kreise, die Gerichte zu infiltrieren.
Aufruf von rechten Gruppen und Parteien
Hintergrund ist die jetzt bekannt gewordene Schöffen-Wahlliste der Stadt Remscheid für das Landgericht Wuppertal. Darauf sollen sich laut „Bild“ unter 37 Kandidaten gleich vier Männer befinden, die der rechtsextremen „PRO“-Bewegung zugerechnet werden können. Zu Jahresbeginn hatten Parteien und Gruppierungen wie AfD, NPD und Pegida dazu aufgerufen, sich als Schöffen zu bewerben. Laut dem NRW-Justizministerium werden Schöffen auf ihre Verfassungstreue überprüft.
Seit Monaten warnen Beobachter davor, dass sich zahlreiche Rechtsextreme bei der nächsten Schöffenwahl bewerben könnten. Die Kölner AfD hatte zu Jahresbeginn getwittert: „Liebe Leute, werdet Schöffen und sorgt für Gerechtigkeit in Strafprozessen.“ Die NPD in Brandenburg hatte einen ähnlichen Aufruf gestartet. Schöffen seien „Ausdruck der Volkssouveränität“, hieß es dort.
Ministerium: Schöffen müssen verfassungstreu sein
Das NRW-Justizministerium stellte am Montag auf Anfrage klar: „Schöffen müssen verfassungstreu sein, was auch geprüft wird.“ Die vornehmliche Zuständigkeit bei der Auswahl liege jedoch bei den Kommunen. Das Innenministerium erklärte, dass der Verfassungsschutz problematische Einzelfälle im Blick habe und dazu mit den zuständigen Behörden im Kontakt stehe.
Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. Anfang 2019 müssen in Nordrhein-Westfalen rund 17 000 ehrenamtliche Richterstellen besetzt werden. Vielerorts fehlen Bewerber. Jede Gemeinde stellt eine Vorschlagsliste auf. Über die Aufnahme von Personen in diese Liste entscheidet der Gemeinderat, der alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen sollte.
Bewerber müssen Bedingungen erfüllen
Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. um zugelassen zu werden. Sie müssen zum Beispiel deutsche Staatsbürger sein, die deutsche Sprache gut sprechen, zwischen 25 und 69 Jahren alt sein, dürfen keine Vorstrafen haben und sollten nicht überschuldet sein.
Das letzte Wort hat ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht, dem neben einem Amtsrichter als Vorsitzendem und einem Verwaltungsbeamten sieben kommunale Vertrauenspersonen angehören. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen nicht öffentlich. Eine politische Gesinnungsprüfung der Bewerber findet nicht statt, allerdings muss jeder Schöffe vor Gericht seine Verfassungstreue beeiden.
Es gehe bei der Auswahl der Bewerber nicht um deren politische Einstellung, sagte Sebastian Hans, Richter am Amtsgericht Dortmund, dieser Redaktion. Damit bestehe zwar grundsätzlich die Gefahr, dass Extremisten Schöffen werden. „Im laufenden Justiz-Betrieb würden diese Personen aber sehr schnell auffallen“, ist sich Hans sicher.
Schöffen haben während der Hauptverhandlung das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und nehmen damit gewichtigen Einfluss auf die Urteilsfindung.