Berlin. Der mutmaßliche Messerstecher von Chemnitz hätte eigentlich Deutschland verlassen müssen. Doch Beamte machten anscheinend einen Fehler.
- Der mutmaßliche Messerstecher von Chemnitz hätte eigentlich Deutschland verlassen müssen
- Doch Beamte machten anscheinend einen Fehler
Die 2016 noch mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Messerstechers von Chemnitz ist nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ aufgrund eines Aktenfehlers unterblieben.
So habe die Ausländerbehörde in Chemnitz zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, bestätigte ein Behördensprecher der Zeitung. Diese Frist sei aber „nicht in die Akte übertragen“ worden.
Man sei deshalb davon ausgegangen, nur bis August Zeit zu haben. Und weil die Zeit für eine Abschiebung als zu kurz erschien, habe man alle Abschiebevorbereitungen am 21. Juli 2016 eingestellt, wurde der Sprecher zitiert.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte zuletzt das Bamf für die erfolglose Abschiebung verantwortlich gemacht. (dpa)