Düsseldorf. . Rechnungshof fordert weniger, dafür aber gleich große Arbeitsgerichte in NRW. Kritik auch an Kosten für Uni-Neubau in Dortmund.

Einmal im Jahr richten die obersten Rechnungsprüfer des Landes den Blick der Öffentlichkeit auf Geldverschwendung und fehlende Transparenz in den Behörden. Ihr Bericht 2018 zielt unter anderem auf die Arbeitsgerichte, auf Kirchen und ihre Religionslehrer sowie – mal wieder – auf den skandalumwobenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb BLB.

Der BLB muss sich Nachfragen zu einem Ersatzneubau stellen, der zwischen 2010 und 2015 an der Technischen Universität (TU) Dortmund für die Fachbereiche Chemie und Physik gebaut wurde. Die Kosten dafür liefen aus dem Ruder, stiegen von 63 auf 91 Millionen Euro. Mängel bei der Planung und Streit zwischen BLB und TU sollen die Ursachen dafür gewesen sein. Der Landesrechnungshof vermutet nun, dass der Landes-Baubetrieb wenig aus diesem Desaster gelernt hat. „Es ist nicht erkennbar, welche Maßnahmen seitdem getroffen wurden, um diese Mängel bei künftigen Baumaßnahmen abzustellen“, heißt es.

Das kleinste Gericht hat sieben Mitarbeiter

30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte gibt es in NRW. Zu viele, finden die Rechnungshüter. Besonders die kleineren Gerichte hätten Not, den Betrieb aufrecht zu erhalten, wenn Mitarbeiter ausfallen. Manche Gerichte haben zwei, andere 19 Kammern, das kleinste verfügt über sieben, das größte über 59 Bedienstete. Der Rechnungshof schlägt vor, die Zahl dieser Gerichte von 30 auf 16 zu reduzieren, um deren Arbeit „gleich gut und effizienter“ zu machen. Das Justizministerium lehnt das ab. Die Strukturen seien „historisch gefestigt“.

Dem Landesumweltamt (Lanuv) werfen die Prüfer vor, sich für einen teuren Neubau in Duisburg entschieden zu haben und nicht für die Sanierung des Gebäudes in Düsseldorf. Der Auftrag sei vergaberechtswidrig und ohne Ausschreibung an die Grundstückseigentümerin in Duisburg vergeben worden. Folge: Mehrausgaben in Millionenhöhe.

Undurchsichtige Strukturen entdeckte die Prüfer bei der Beschäftigung von Religionslehrern, die die Kirchen dem Land zur Verfügung stellen. NRW bezahle den Einsatz dieser Pädagogen vielfach pauschal und ohne Kontrolle. Diese Lehrer unterrichteten aber oftmals zu wenig oder gäben fachfremden Unterricht.