Berlin. In der SPD wird die Forderung nach Thilo Sarrazins Rücktritt laut. Aber wie einfach werden Parteien einen unliebsamen Politiker los?
Der Name Sarrazin wurde früher an Männer vergeben, die von einem Kreuzzug gegen die Muslime zurückgekehrt waren – also an jemanden der im Land der Sarazenen war. In Berlin veröffentlichte am Donnerstag Thilo Sarrazin jedoch zuerst sein
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. Ein Werk, das schon vor Veröffentlichung innerparteilichen Widerstand geregt hatte.
Allen voran fordert Juso-Chef Kevin Kühnert, Sarrazin aus der Partei auszuschließen. Der Wille in der gesamten SPD sei „groß, nach der Veröffentlichung des Buches einen neuen Anlauf für ein Parteiausschlussverfahren zu nehmen“, sagte der Chef der SPD-Nachwuchsorganisation der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Einige SPD-Politiker hatten bereits angekündigt, nach Erscheinen des Buches erneut Sarrazins
zu prüfen. Ob die Parteispitze einen weiteren Anlauf unterstützt, war zunächst offen.
„Ich fühle mich in der SPD, in der ich aufwuchs, nach wie vor gut aufgehoben“, sagte hingegen Sarrazin am Donnerstag bei der Vorstellung seines neuen Buches gegenüber der „Berliner Morgenpost“.
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil will das nicht gelten lassen: „Thilo Sarrazin ist ein verbitterter Mann, der nur noch in der SPD ist, um seine absurden Thesen zu vermarkten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Was er schreibt, hat mit sozialdemokratischen Positionen nichts zu tun. Wer die Mitgliedschaft in der SPD nur noch für persönliches Gewinnstreben benutzt, sollte gehen.“ Die SPD ist bereits zweimal mit dem Versuch gescheitert, Sarrazin aus der Partei auszuschließen.
Doch wie funktioniert eigentlich so ein Parteiausschlussverfahren? Und warum ist es so schwer, Thilo Sarrazin aus der SPD zu werfen?
Das ist SPD-Mitglied Thilo Sarrazin
An welche Voraussetzungen ist ein Parteiausschlussverfahren geknüpft?
„Das Parteiausschlussverfahren ist die schärfste Sanktionsmaßnahme, die eine politische Partei gegen ihre Mitglieder aussprechen kann. Wenn man einmal in einer Partei ist, steht man unter einem gewissen Schutz“, sagt Heike Merten, Geschäftsführerin des Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf.
Das liege auch daran, dass sich innerhalb jeder Partei eine Opposition bilden soll, sagt Merten. „Innerparteiliche Demokratie bedeutet nämlich auch, dass man kontroverse Lager hat“.
Der Schutz von Parteimitgliedern ist im Grundgesetz durch den Grundsatz der innerparteilichen Demokratie verankert, spezifischer dann auch im Parteiengesetz unter Paragraf 10, Absatz 4. Von einem Parteiausschluss ist die Rede, wenn jemand vorsätzlich gegen die Partei-Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung einer Partei verstößt – und ihr damit auch schweren Schaden zufügt:
„Dieser Zusatz ist wichtig. Es reicht nicht aus, dass man nur vorsätzlich gegen die Satzung verstößt, man muss der Partei auch einen schweren Schaden zufügen. Die meisten Ausschlussverfahren scheitern daran, dass der Schaden für die Partei nicht konkret vorliegt“, sagt Merten.
Ist der Ausschluss bei jeder Partei anders geregelt?
Die Satzungen der Parteien ähneln sich sehr. In der Satzung der SPD gibt es im Paragraf 35 Regelungen, was es heißt, gegen SPD-Grundsätze zu verstoßen: Gegen die Grundsätze der SPD verstößt man dann, wenn man die innerparteiliche Solidarität außer Acht lässt oder sich einer erheblichen Handlung schuldig gemacht hat. Gegen die Ordnung der Partei verstößt man insbesondere dann, wenn man beharrlich Beschlüsse des Parteitags oder der Parteiorganisation nicht beachtet. Wenn das nicht gegeben ist, kann kein Ausschlussverfahren durchgeführt werden.
Vor einem Parteiausschluss gibt es aber auch andere Ordnungsmaßnahmen in einer Partei, die weniger schwerwiegend sind, als der Rauswurf.
Wer entscheidet dann über den Ausschluss?
Über den Parteiausschluss entscheidet ein Schiedsgericht. Davor muss der Parteivorstand das Verfahren einleiten. Genauer ist das im Parteiengesetz, Paragraf 14 geregelt: „Die Mitglieder der Schiedsgerichte werden für höchstens vier Jahre gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßige Einkünfte beziehen. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.“
„Das Gericht hat mehrere Instanzen, was zur Schlichtung beitragen soll. Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, können Betroffene bis zum Bundesschiedsgericht gehen. Wer auch dort unterliegt und immer noch meint, im Recht zu sein, kann auch noch den Weg über die Zivilgerichtsbarkeit gehen“, ergänzt Heike Merten.
Warum hat es vorher nicht geklappt, Thilo Sarrazin aus der SPD zu werfen? Warum könnte es diesmal klappen?
Nach Veröffentlichung von „Deutschland schafft sich ab“ 2010 erklärte Sarrazin später, dass er weder Migranten diskriminieren noch sozialdemokratische Grundsätze verletzen wollte: „Es entspricht insbesondere nicht meiner Überzeugung, Chancengleichheit durch selektive Förderungs- und Bildungspolitik zu gefährden; alle Kinder sind als Menschen gleich viel wert“, hieß es in der Erklärung.
„Es entspricht nicht meiner Vorstellung, dass diese Gruppen (Migranten) bei eigenen Anstrengungen und einer ergänzenden Bildungspolitik etwa aus genetischen Gründen nicht integriert werden könnten.“ Es sei ihm darum gegangen, „schwerwiegende Defizite der Migration, Integration und Fehlentwicklungen der Demografie in Deutschland anzusprechen“, so Sarrazin. Die SPD-Spitze einigte sich damals mit Sarrazin. So wurde der Ausschluss aus der Partei verhindert.
Wie wird sich das Schiedsgericht jetzt im Fall Sarrazin entscheiden?
„Dass die Voraussetzungen des parteischädigenden Verhaltens vorliegen ist wahrscheinlich.“ sagt Expertin Merten.
Doch hänge es auch davon ab, wie intensiv der Fall Sarrazin mit der SPD in Verbindung gebracht und wie lange in den Medien darüber berichtet werde, so Merten: „Wenn das Thema untergeht, dann ist es kein parteischädigendes Verhalten mehr.“ Das Schiedsgericht habe aber natürlich einen Ermessensspielraum.
Gab es vergleichbare Fälle?
Vergleichbar ist der Fall des CDU-Politikers Martin Homann, der 2003 zunächst aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und 2004 auch aus seiner Partei, der CDU Hessen, ausgeschlossen wurde, weil er sich antisemitisch geäußert hatte.
Ein anderer Fall ereignete sich vor der Landtagswahl in Hessen 2008. Damals rief der damalige SPD-Politiker Wolfgang Clement auf, seine Parteigenossin Andrea Ypsilanti nicht zu wählen, weil sie sich gegen Atom- und Kohlekraftwerke ausgesprochen hatte. „Das war natürlich ein sehr krasser Fall. Wenn man als Parteigenosse aufruft, eine Parteigenossin nicht zu wählen, dann ist das definitiv parteischädigendes Verhalten“, so Merten. Das Parteischiedsgericht erteilte Clement allerdings nur eine Rüge und schloss ihn nicht aus der Partei aus. Im November 2008 trat Wolfgang Clement allerdings selbst aus der SPD aus.
Heike Merten weist darauf hin, dass es sehr selten zu Parteiausschlüssen kommt. Meistens finde sich eine Einigung, indem der Betroffene vorerst seine Ämter ruhen lasse. Die wenigsten Ausschlussverfahren würden damit enden, dass Betroffene tatsächlich ausgeschlossen werden.
Parteien gegen Politpromis
Warum ist es so schwer, jemanden aus einer Partei zu entfernen?
Parteien genießen einen besonderen, verfassungsrechtlichen Schutz, weil Parteien wichtige Organisationen sind um die Wahlen durchzuführen, so Merten. Deswegen gebe es auch ein gesondertes Schiedsgericht mit mehreren Instanzen.
Dass über den Parteiausschluss ein Schiedsgericht entscheidet, bedeutet, dass sich der Betroffene auch dagegen wehren kann und dass neutrale Richter den Fall bearbeiten. Im besten Fall kommt es vorher zu einer Einigung. So werde auch vermieden, dass der Parteivorstand ein Mitglied nur aus politisch-strategischen Gründen aus der Partei werfen kann.
Ein Parteiausschluss ist immer das letzte Mittel der Wahl, erklärt Heike Merten: „Dass ein Parteiausschluss an so viele Bedingungen geknüpft ist, liegt an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. So verhindert man, dass kritische Leute aus einer Partei einfach so rausgeschmissen werden können. Und das soll so nicht sein.“