Düsseldorf. . Über die Abschiebung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters diskutiert der Landtag. Bundespräsident erinnert an Prinzipien des Rechtsstaats.

Die umstrittene Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien wird am heutigen Freitag nicht nur den Rechts-, sondern auch den Integrationsausschuss des Landtags beschäftigen. CDU und FDP hatten diese Erweiterung beantragt. Neben NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wird sich auch NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) den Fragen der Ausschussmitglieder stellen. Aus Sicht von Stamp ist die Abschiebung „völlig gesetzeskonform“ verlaufen.

Steht unter Druck: Joachim Stamp (FDP), Flüchtlingsminister von Nordrhein-Westfalen.
Steht unter Druck: Joachim Stamp (FDP), Flüchtlingsminister von Nordrhein-Westfalen. © Marius Becker

Die Frage, ob der Tunesier, der eine Zeit lang zur Leibgarde des Terroristenführers Osama bin Laden gehört haben soll, wirklich nach Recht und Gesetz in seine Heimat gebracht wurde, wird seit Tagen kontrovers diskutiert. Sogar Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier äußerte sich in der „Passauer Neuen Presse“. Er wolle zwar den konkreten Fall nicht kommentieren, Steinmeier betonte aber: „Das Rechtsstaatsprinzip ist das, was uns von anderen Formen der Herrschaft – auch den sogenannten illiberalen Demokratien – unterscheidet. Die Unabhängigkeit der Richter und die Verbindlichkeit von gerichtlichen Entscheidungen – unabhängig davon, wie sie ausgegangen sind – ist eins der tragenden Prinzipien, die wir nicht aufgeben sollten.“

SPD und Grüne hegen den Verdacht, dass die Behörden bei der Abschiebung das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgetrickst haben. „Wenn dem Gericht bewusst relevante Informationen vorenthalten wurden, wäre das ein krasser Akt von Behördenwillkür“, sagte Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Kritisch äußerte sich auch der frühere Chef des Verfassungsgerichtshofs NRW, Michael Bertrams. Er spricht von einem „problematischen Schweigen“, zitiert der „Kölner Stadtanzeiger“. Dem Gericht, das die Abschiebung verhindern wollte, seien notwendige Informationen nicht gegeben worden. Nur durch diese „Informationslücke“ sei es möglich gewesen, Sami A. ins Flugzeug zu setzen.