Berlin. Deniz Yücel ist zwar frei, doch die Türkei fordert weiter seine Haft. Der Prozess begann mit einer Forderung des Richters an Yücel.
In Istanbul hat der Prozess gegen den deutsch-türkischen
Auch interessant
begonnen. 18 Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft. Yücel war nach seiner Haftentlassung im Februar ausgereist und wird an der Verhandlung nicht teilnehmen, wie sein Anwalt Veysel Ok der dpa bestätigte.
Am ersten Tag des Prozesses hat der Richter einen Freispruch des Angeklagten abgelehnt. Die Bedingungen dafür seien unter anderem „wegen der Schwere der Anklage nicht gegeben“, sagte er am Donnerstag im Gericht im Istanbuler Stadtviertel Caglayan. Außerdem müssten erst noch Beweise geprüft werden.
Richter fordert von Deniz Yücel schriftliche Aussage
Er forderte außerdem eine „schriftliche Aussage“ von Yücel. Eine Videoaussage, wie von Yücels Anwalt Veysel Ok vorgeschlagen, wollte er nicht akzeptieren. Das Gericht vertagte sich nach einer knappen Dreiviertelstunde Verhandlungsdauer auf den 20. Dezember.
Die Vorwürfe gegen den Korrespondenten der Zeitung „Die Welt“ sind in einer nur drei Seiten umfassenden Anklageschrift nachzulesen: „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“, steht da unter anderem.
Auch Yücels Anwalt steht in der Türkei wegen Justiz-Beleidigung vor Gericht
Vor Prozessbeginn sagte Ok: „Wenn die Richter sich an die Gesetze und an die Verfassung halten, muss Deniz in der ersten Sitzung freigesprochen werden.“ Der Anwalt sprach von einem „politischen Prozess“ und kritisierte, Yücel sei illegalerweise für seine Arbeit als Journalist inhaftiert worden.
Die Inhaftierung von Yücel und anderer Deutscher – darunter der Menschenrechtler
Auch interessant
– hatte im vergangenen Jahr zu einer Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Steudtner konnte im Oktober ausreisen, aber gegen ihn und weitere Menschenrechtler geht in Abwesenheit ein Gerichtsprozess weiter.
Der Prozess ist wie die gesamte Vorgeschichte ein Politikum. Yücel verbrachte rund ein Jahr in türkischer Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri nahe Istanbul, bevor er im
Auch interessant
. Die Untersuchungshaft hatte Ende Februar 2017 ein Haftrichter angeordnet und die Entscheidung damit begründet, dass Yücel sich in einigen seiner Artikel kritisch über den Kurdenkonflikt und den Putschversuch im Juli 2016 geäußert habe.
Der türkische Präsident
Auch interessant
verurteilte den Journalisten bereits kurz nach der Entscheidung des Haftrichters in einer öffentlichen Rede. Darin nannte er Yücel einen „PKK-Vertreter“ und „deutschen Agenten“.
Auch der Anwalt Ok steht in der Türkei vor Gericht, weil er in einem Zeitungsinterview im Jahr 2015 die türkische Justiz beleidigt haben soll. Ok hatte gesagt, die Richter in der Türkei seien nicht unabhängig. Ihm drohen zwei Jahre Haft, der Prozess wird am 4. Juli fortgesetzt.
Diese Deutschen waren in türkischer Haft
Reporter ohne Grenzen: „Druck auf die türkische Willkürjustiz darf nicht nachlassen“
Für den Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG), Christian Mihr, ist der Prozess gegen Yücel wie viele andere Prozesse gegen Journalisten in der Türkei „eine Farce“. Mihr fordert die türkische Justiz auf, die Anschuldigungen fallenzulassen. Alles andere als ein Freispruch wäre unerträglich, sagt er.
„Der Druck auf Erdogan und die türkische Willkürjustiz darf nicht nachlassen, bis der Medienpluralismus wiederhergestellt ist und alle zu Unrecht inhaftierten Journalisten freigelassen wurden“, ist Mihr überzeugt. Denn obwohl Yücel bereits freigelassen wurde, setze die Türkei die
Auch interessant
fort. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 157 von 180 Staaten.
Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
Yücel hat sich seinerseits bereits kurz nach seiner Inhaftierung in der Türkei zur Wehr gesetzt und dagegen im April 2017 Beschwerde beim Europäische
Auch interessant
(EGMR) eingelegt. Laut einem Bericht der „Welt“ vom Anfang des Jahres, wird das Gericht voraussichtlich Ende Juli über die Klage von Yücel entscheiden.
Die Entscheidungen des EGMR sind eigentlich bindend für die Türkei. Im März dieses Jahres hatte der Gerichtshof im Fall von zwei inhaftierten Journalisten die Türkei wegen der Verletzung von Menschenrechten verurteilt. Die Untersuchungshaft verstoße gegen das Recht auf Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, heißt es in der Pressemitteilung des EGMR. Kritik an der türkischen Regierung dürfe die Türkei nicht als Terrorunterstützung ahnden.
Allerdings betonte der EGMR damals zugleich, dass er das türkische Verfassungsgericht weiterhin als effektive Beschwerdeinstanz sieht und damit zunächst der Rechtsweg in der Türkei komplett ausgeschöpft werden muss. (nsa/dpa)